Hallo liebe Community,
wie erfasse ich die nachträgliche Versteuerung einer Direktversicherung?
Wie erst jetzt bekannt geworden, hat eine Mandant für seine AN eine bAV (Direktversicherung) abgeschlossen. Beginn der bAV = 01.07.2024. Ich habe die DV mit diesem Beginn Datum aufgenommen und es soll nun erstmalig mit dem Lohn 04/2025 verarbeitet werden.
Muss ich noch etwas in 2024 pauschal versteuern?
Danke für Eure Hilfe - Vonne
@Vonne schrieb:..............Muss ich noch etwas in 2024 pauschal versteuern?
Nein, das müssen Sie zu keinem Zeitpunkt für eine neue DV.