Hallo @metzger , ob eine VWL - die in eine bAV einfließt - zuschussfähig ist (AG-Pflichtzuschuss), können wir Ihnen nicht beantworten. Klären Sie dies unbedingt vorab im Unternehmen bzw. mit einem Anwalt des Arbeitsrechts. Wie Sie eine VWL nach §3 Nr. 63 EStG in eine Direktversicherung einzahlen können, liegt an den individuellen Vereinbarungen / Verträgen und der gewünschten Darstellung auf der Brutto-/Netto Abrechnung. Das lässt sich deshalb pauschal nicht einfach beantworten. Folgende Fragen müssen Sie vorab klären: - Ist die VWL als Gehaltsumwandlung darzustellen oder als AG-Leistung? Möchten Sie auf die VWL einen AG-Pflichtzuschuss bezahlen? Ist der AG-Pflichtzuschuss selbst als AVWL zu kennzeichnen? An einem fiktiven Beispiel, wenn ich Ihren Fall richtig verstanden habe, möchte ich Ihnen die verschiedenen Optionen darlegen. (Hier mit Zuschuss, weil Sie das oben explizit wünschen.) Abgerechnet werden soll: Bestandteil Betrag (A)VWL 40,00 EUR In diesem Fall: Arbeitgeber(pflicht)zuschuss 15% aus 40,00€ 6,00 EUR Bitte klären, ob relevant Entgeltumwandlung 160,00 EUR Arbeitgeberpflichtzuschuss 15% aus 160,00 EUR 24,00 EUR Gesamtbeitrag 230,00 EUR Variante 1: Wenn Sie die (A)VWL als Arbeitgeberleistung direkt in die bAV einzahlen möchten, können Sie das (mit oder ohne AG-Pflichtzuschuss) über 2 bAV Verträge machen: bAV Vertrag 1 40,00€ Arbeitgeberleistung (ggfs. Kopie von Lohnart 4700) = AVWL ohne AG-Pflichtzuschuss mit Haken „AVWL“ bAV Vertrag 2: 160,00€ Gehaltsverzicht mit Arbeitgeberpflichtzuschuss von 18,75% (entspricht 30€ = 24€+ 6€) (Hier sind die 6€ nicht als AVWL gekennzeichnet) Variante 2: Wenn Sie die (A)VWL als Gehaltsumwandlung in die bAV einzahlen möchten, können Sie das (mit oder ohne AG-Pflichtzuschuss) über einen Bezug in Verbindung mit 2 bAV Verträgen machen: Anlage von 40€ (A)VWL in den Bezügen (z.B. Kopie von Lohnart 3100) bAV Vertrag 1: 160,00 Gehaltsverzicht mit 15% AG-Pflichtzuschuss bAV Vertrag 2: 40,00€ Gehaltsverzicht mit 15% AG-Pflichtzuschuss und Haken „AVWL“ (Wenn die 6€ Zuschuss auf die AVWL nicht selbst als AVWL gekennzeichnet sein sollen, erhöht man den Zuschuss im anderen Vertrag auf 18,75%, wie in Variante 1) Für welche Variante Sie sich entscheiden, liegt am individuellen Vertrag, aber auch Ihrer arbeitsrechtlichen Einschätzung u.a.: ob es sich bei der AVWL um einen Gehaltsverzicht handelt, der auch als solcher ausgewiesen werden soll oder eine Arbeitgeberleistung direkt in die bAV. Diese Fragen kann ich nicht für Sie beantworten. Bitte beachten Sie: Die Neuerung zum Jahreswechsel (Lohn und Gehalt Version 11.8) vereinfacht in diesem Fall zwar die Erfassung des Arbeitgeberpflichtzuschusses: Anstatt 18,75% dem Vertrag mit der Gehaltsumwandlung zuzuordnen, könnten Sie dort direkt 30€ abw. Arbeitgeberpflichtzuschuss erfassen. Es ist also kein Umrechnen in einen Prozentsatz mehr nötig. ABER: Die oben genannten Varianten, könnten Sie auch schon heute abrechnen! Deshalb meine Frage an Sie: Können Sie Ihren Fall mit einer der vorgeschlagenen Varianten (oder einer Kombination davon) korrekt abrechnen? Für welche haben Sie sich entschieden? Und eine Frage an die Community / Mitleser: Welche Fälle in Bezug auf (A)VWL in eine bAV kommen in der Praxis häufig vor? Welche Lösungsalternative verwenden Sie, um diese abzurechnen? Ich freue mich auf Ihr Feedback. Vielen Dank und viele Grüße Jan Illini Business Analyst Produktangebot Lohn und Gehalt DATEV eG
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