Guten Morgen,
wenn im Dezember MWG abgerechnet wird, die neue LuG-Version 13.0 noch nicht installiert ist, wird der Antrag, wie bisher, manuell an die Agentur für Arbeit gesendet?
Oder kann das mit der Januar-Abrechnung auch nachträglich elektronisch gesendet werden?
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die elektronische Übermittlung der Anträge (KEA) aus Lohn und Gehalt ist erst ab der Lohnabrechnung für 01/2024 möglich.
Den Antrag für Dezember leiten Sie wie gewohnt manuell an die Agentur für Arbeit weiter.
Auch wenn 13.0 bereits installiert, aber 12/2023 noch nicht abgerechnet wurde?
Edit: Scheinbar nicht. Es gibt ein "Gültig ab"-Feld, in dem sich die 12/2023 anlegen lässt. Schauen wir mal, wenn es soweit ist.
Hallo @STBMT,
die elektronische Übermittlung funktioniert in Lohn und Gehalt erst ab dem Abrechnungsmonat 01/2024.
Für das Jahr 2023 werden grundsätzlich keine elektronische Datensätze an die Bundesagentur übermittelt, da "die Freigabe zur Datenübermittlung zum Stichtag 01.01.2024 erfolgt.
Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen (KEA) - Hintergrund - DATEV Hilfe-Center
herzliche Grüße
Jan Illini