Wir rechnen schon seit Januar 2020 Kurzarbeit ab. Jetzt haben wir von der Agentur für Arbeit einen Bescheid über die Änderung der Abteilungsnummern Kug ab April erhalten.
Müssen unter Angaben zum Leistungsantrag komplett neue Stammnummer - Abteilungsnummer Kug eingerichtet und die MitarbeiterInnen neu zugeordnet werden? Oder besteht eine Möglichkeit die vorhandenen Nummer mit einem neuen Gültig ab-Datum zu erfassen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
haben Sie eine neue Stammnummer von der Agentur für Arbeit erhalten, erfassen Sie diese unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Kurzarbeit unter „Angaben zum Leistungsantrag“ über das „Plussymbol“.
Erfassen Sie die neue Stammnummer anschließend mit einem neuen Gültig ab Datum als „Haupt-Stammnummer – Ableitungsnummer“.
Die Zuordnung der neuen Stammnummer der Mitarbeiter ist über den Button "Mitarbeitern zuordnen" oder direkt im Mitarbeiter über Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit möglich – jedoch nicht immer notwendig.
Beachten Sie, dass es sich neben der Stammnummer nicht um eine Abteilungsnummer, sondern um eine Ableitungsnummer handelt.
Weitere Informationen finden Sie in dem Beitrag KUG Zuordnung Mitarbeiter zu Ableitungsnummern sowie im Info-Dokument 1035630 Kurzarbeitergeld und Leistungsanträge für mehrere Stammnummern erfassen
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG