Beim Stichtag 01.10.2025 müssen Sie vorsichtig sein. Erst, wenn er als Gesellschafter im Handelsregister ausgetragen ist, beginnt auch die SV-pflichtig. Wir hatten dies umgekehrt, dass der sv-pfl. GGF zum 1. Juli die Anteile gekauft hat (100% GGF), aber erst Mitte November die Eintragung erfolgte. Wir aber natürlich ab 1. Juli sv-frei gemacht hatten. Ergebnis: SV-Beiträge nachberechnet bis Mitte November. Ich weiß nicht, wie es bei privat versicherten ist. Bei gesetzlich/freiwillig wird die gesetzliche Krankenkasse die Feststellung treffen und dies dem AG mitteilen. Es ist nicht nur ausschlaggebend das Gehalt. Man sollte aber davon ausgehend, dass auf Grund des Gehalts auch die Arbeitszeit entsprechend verteilt ist. Es wäre sinnvoll, dass der GGF entsprechende schriftliche Mitteilung macht, wie seine Arbeitszeit auf diese beiden Firmen aufgeteilt wird. Wichtig ist, dass ein neues Statusfeststellungsverfahren manuell erstellt wird.
... Mehr anzeigen