In Ihrem Fall muss einiges unterschiedlich betrachtet werden, wobei es immer auf exakte Formulierungen ankommt. Es ist wichtig, zuerst die Begrifflichkeiten zu klären. In Ihrem Fall liegt ein vereinbarter Tätigkeitszeitraum von insgesamt 6 Wochen vor, der sich in einen Pflichtanteil von 2 Wochen und einen freiwilligen Anteil von 4 Wochen aufteilt. Der erste Teil ist nicht sv-pflichtig und die Unfallversicherung läuft, je nach Bundesland, über den UV-Träger der Schule, eine Kommunale Unfallversicherung (z. B. in Bayern) o. a. Der zweite Teil ist schlicht und ergreifend eine kurzfristige Beschäftigung, egal ob ein Ferienjob oder ein sogenanntes Praktikum. ► Jobben in den Schulferien: Was müssen Arbeitgeber beachten? | Die Techniker - Firmenkunden ► Mitarbeiterfragebogen, Schüler Zu Hilfe können Sie sich das Informationsportal für Arbeitgeber nehmen. Hier finden Sie u. a. auch den Frage-Antworten-Katalog, der teilweise mit Abfrageassistenten arbeitet. ► Frage-Antwort-Katalog Buchstabe S oder Bitte die Prüfung im Bereich LSt nicht vergessen.
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