Hallo Zusammen,
ich frage mich schon seit längerem, ob bei den Fehlzeiten "Entgeltfortzahlung..." auch der Grund mit oder ohne AU an die Krankenkasse übermittelt wird?
Kann mir hier jemand was dazu sagen?
Vielen Dank...
Guten Morgen,
das war wirklich eine gute Frage. Ich habe mir das mal bei meinem Mandanten angeschaut und beide Krankmeldungen miteinander verglichen. Tatsächlich kann man keinen Unterschied erkennen und auch keinen Hinweis darauf, ob es eine Krankmeldung gibt oder nicht. Ob das Programm wohl auch einen AAG-Antrag für eine Arbeitsunfähigkeit ohne Attest für über 3 Tage erstellen würde??? Wenn das Programm "clever" ist, dann sollte zumindest ein Hinweis darauf ausgegeben werden - habe ich aber noch nicht ausprobiert.
@Constanze_GM schrieb:Guten Morgen,
das war wirklich eine gute Frage. Ich habe mir das mal bei meinem Mandanten angeschaut und beide Krankmeldungen miteinander verglichen. Tatsächlich kann man keinen Unterschied erkennen und auch keinen Hinweis darauf, ob es eine Krankmeldung gibt oder nicht. Ob das Programm wohl auch einen AAG-Antrag für eine Arbeitsunfähigkeit ohne Attest für über 3 Tage erstellen würde??? Wenn das Programm "clever" ist, dann sollte zumindest ein Hinweis darauf ausgegeben werden - habe ich aber noch nicht ausprobiert.
Die Antwort ist ja. Das Programm prüft nicht, ob Attest vorliegt, sondern erstellt nur den Erstattungsantrag für den erfassten Zeitraum.
Ich habe vom Mandant die Mitteilung erhalten, dass vom 04.09.25 bis 19.09.25 der AN krank war. Also so eingeben und die Abfrage gemacht. Diese aber nicht überprüft. Die KK hat jetzt den AG angeschrieben, dass die die AUB benötigen, da die überhaupt keine AUB haben (Rückmeldung: Es liegt keine AUB vor). Es gibt tatsächlich eine Papier-AUB, aber ab 08.09.25. Es liegt somit für 04.09.25 bis 07.09.25 keine AUB vor. Da Festgehalt wird auch das Wochenende mitberücksichtigt. Wir müssen den Antrag jetzt korrigieren, da mehr als 3 Tage ohne AUB nicht erlaubt. Also 04.09.25 + 05.09.25 AU (ohne) und ab 08.09.25 AU (mit).
Sorry, aber der Groschen ist leider nur pfennigweise gefallen.
Die Eingabe, ob Entgeltfortzahlung mit oder ohne Krankmeldung ist auch notwendig, damit später, sollte die 42-Tage-Frist überschritten werden, die Abfrage der anrechenbaren Vorerkrankungen möglich ist. In die Berechnung der 42-Tage-Frist laufen nur Krankmeldungen mit ärztlichem Attest, nicht aber die Krankmeldungen mit "Eigenbeleg". In Lohn und Gehalt wirst Du daher immer bei Erfassung der Krankheit im Kalender bei der Zeitraumerfassung gefragt, ob ein Attest vorliegt.
Könnte sich mal jemand von DATEV dazu äußern?
Hallo,
anhand der Datensatzbeschreibung können Sie die Felder einsehen, die für die Datenübermittlung des AAG Antrags relevant sind.
Die Datensatzbeschreibung finden Sie hier.
Hallo @Wolfgang_Stein ,
vielen Dank für den Link auf die 13 Seiten der Datensatzbeschreibung. Allerdings hätte ich seitens der DATEV auf eine konkretere Antwort gehofft .... 😣
Viele Grüße und einen schönen Tag.