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Ausbildung unterbrochen

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letzte Antwort am 02.10.2025 08:59:48 von tbehrens
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Spring2025
Einsteiger
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Hallo, wie ist das im Lohn abzubilden bei folgendem Fall; AN bisher immer als TZ-Kraft auf Stundenbasis tätig. Dann ohne Unterbrechung wurde zum 1. des Monats eine Ausbildung gestartet und unterm Monat wird die Ausbildung jedoch unterbrochen. Die TZ-Tätigkeit wurde gleich nach der Unterbrechung wieder aufgenommen, also Lückenlos wird die Beschäftigung fortgeführt. Also müsste doch auf 2 Personalnummern abgerechnet werden. Die Ausbildung unter einer anderen Pers.Nr und die TZ-Kraft wird dann auf Stundenbasis fortgeführt? Beides kann ja dann auf der selben Steuerklasse abgerechnet werden?

 

Die Schule hat auch die Abmeldung zum Mitte des Monats bestätigt. 

Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Guten Morgen,

 

korrekt wäre die Abrechnung über 2 Personalnummern, da die Teilzeitkraft vermutlich in der Gleitzone wäre, der Auszubildende jedoch nicht so abgerechnet werden darf. Der Beitragsgruppenschlüssel und die Steuerklasse bleiben weiterhin bestehen. Du könntest jedoch auch hergehen, das Ausbildungsverhältnis mit Beginn und Ende einschlüsseln und ein Austrittsdatum mit dem Ausbildungsende eingeben. Dann eine Probeabrechnung erstellen, damit Du siehst, wie hoch das ausgerechnete Ausbildungsentgelt für den Zeitraum ist und dieses dann als nicht zu kürzenden Betrag in der Ausbildungsvergütung hinterlegen. Das Austrittsdatum wieder entfernen und den Mitarbeiter auf Stundenlohn umschlüsseln und dann die restlichen Zeiten des Monats so eingeben. Jedoch würde ich diesen Monat auf die Anwendung der Gleitzonenregelung verzichten und das gegebenenfalls für den kommenden Monat anhaken.

Viel Erfolg.

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tbehrens
Fachmann
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Ja, es sind 2 Personalnummern zu verwenden. Aber die Steuerklasse bleibt gleich. Abmelden zum Ende der Ausbildung und anmelden mit neuer PNr. zum nächsten Tag. Hier würde ich in ELStAM auch manuell die Abmeldung zur alten PNr. vornehmen und im nächsten Verarbeitungsverlauf die Anmeldung zur neuen PNr.

 

Wenn genug Zeit ist sollte die ELStAM-Rückmeldung der Abmeldung abgewartet werden. Und dann die Anmeldung zur neuen PNr. Ansonsten kann es sein, dass die Anmeldung vor der Abmeldung eingeht und ELStAM diese ablehnt, da bereits eine Anmeldung vom gleichen AG vorliegt.

Spring2025
Einsteiger
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Danke für die ganzen Infos 🙂

 

Nur zur Verdeutlichung; also die bereits verwende Pers.Nr. abmelden zb. Abm. 31.8., dann eine weitere Pers. Nr anlegen Ausbildung Eintritt 1.9. - Austritt 15.9. erfassen. Dann eine weitere Pers.Nr anlegen mit Eintritt 16.9. (ursprüngliche Ersteintritt für AAG auch erfassen) und dort dann im Anschluss weiterabrechen auf Stundenlohnbasis. 

Korrekt?

 

 

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tbehrens
Fachmann
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Da Ausbildungsbeginn zum Monatsanfang war, kann die 1. PNr. weiterverwendet werden. Muss nur in 9/25 umgeschlüsselt  werden auf Azubi. Austritt zum 15.09.2025. Manuelle Abmeldung ELStAM. Neue PNr. ab 16.09.2025 (+ Ersteintritt für AAG) auf Stundenbasis.

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letzte Antwort am 02.10.2025 08:59:48 von tbehrens
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