Hallo Zusammen, der Firmenwagen des Gesellschafter GF hat Motorschaden. Es wurde seit Juni und immer noch ein Mietwagen genutzt. Ich habe nach dem BLP gefragte wegen Ansatz geldwerter Vorteil. Als ich im Urlaub war, teilte mein Kollege dem GF mit, dass ein Mietwagen keinen geldwerten Vorteil auslöst, also nichts in der Lohnabrechnung versteuert werden muss. Privatfahrten werden auch mit dem Mietwagen gemacht, wie vorher mit dem Firmenwagen. Wer hat recht? Grüßle
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