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Meine Steuern Mandantenübertrag zu neuem Steuerberater

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letzte Antwort am 06.05.2026 11:06:40 von Stefan_Bär
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Rebecca36
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
118 Mal angesehen

Hallo Zusammen,
ich bin leicht verzweifelt.........

eine MA (Mandantin) wechselt zu einem neuen StB. Der MA-Übertrag wurde vom Neuen schon angezeigt, er kann wohl lt. MA keine Belege finden oder kommt gar nicht rein. 

Ich finde keine verständliche und oder Schritt für Schritt Anleitung. 

Kann ich bitte Hilfe von Euch bekommen?

Ich bin hier technisch leider überfordert.

 

Die StErkl 2023 und 2024 habe ich heute ins RZ geschickt.

Die MA hat eine mandantengenutzte Beraternummer erhalten. Braucht das evtl. der neue Berater?

 

Ich wäre von Herzen dankbar für Antworten. Vielen Dank.

Grüßle

Rebecca

Jinye
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
105 Mal angesehen

Wenn dein Mandant auf einer Unterberaternummer liegt, müsstest du im Logistikcenter den Auftrag "Übertrag einer mandantengenutzten Beraternummer" wählen. 

 

Welche Beraternummer hattets du beim Übertrag angegeben?

Kanzlei - Organisationsbeauftragte
DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Bär
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
49 Mal angesehen

Hallo @Rebecca36,

 

der Belegbestand in DATEV Meine Steuern hängt an der Einkommensteuerleistung (ESt).

Wenn beim Mandantendatenübertrag die ESt erfolgreich übertragen wird, geht auch der Belegbestand auf die Zielkanzlei über.

 

Der von Ihnen beschriebene Fall kann durch verschiedene Szenarien ausgelöst werden.

  • Es wurde keine ESt im Rechenzentraum gesichert
  • Der ESt-Ordnungsbegriff (Beraternummer/Mandantennummer/Basisnummer) ist abweichend vom im Übertragsformular angegebenen Ordnungsbegriff
  • Der Übertrag der ESt wurde erfolgreich durchgeführt, das DATEV SmartLogin liegt noch bei der abgebenden (alten) Kanzlei
  • Der Übertrag der ESt wurde erfolgreich durchgeführt, das DATEV SmartLogin wurde übertragen, aber wurde in der Rechteverwaltung online der neuen Kanzlei noch nicht für den neuen Ordnungsbegriff berechtigt

 

Sie können sich für eine genaue Analyse auch bei unserem Programmservice melden, damit wir der Sache gemeinsam auf den Grund gehen können.

Viele Grüße
Stefan Bär | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.05.2026 11:06:40 von Stefan_Bär
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