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Geldwerter Vorteil bei "vorübergehender" Nutzung eines Mietwagens

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letzte Antwort am 08.10.2025 15:35:34 von Ewa123
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Rebecca36
Beginner
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Hallo Zusammen, 

der Firmenwagen des Gesellschafter GF hat Motorschaden. Es wurde seit Juni und immer noch ein Mietwagen genutzt.

Ich habe nach dem BLP gefragte wegen Ansatz geldwerter Vorteil. Als ich im Urlaub war, teilte mein Kollege dem GF mit, dass ein Mietwagen keinen geldwerten Vorteil auslöst, also nichts in der Lohnabrechnung versteuert werden muss.

Privatfahrten werden auch mit dem Mietwagen gemacht, wie vorher mit dem Firmenwagen.

 

Wer hat recht?

 

Grüßle

pogo
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Warum sollte es eine Rolle spielen, wie der AG den Firmenwagen bezahlt, den er dem MA zur Verfügung stellt?

Der MA nutzt den Wagen privat und muss folglich auch den gwV versteuern.

 

Die Frage nach dem BLP war vollkommen richtig.

 

Aufpassen muss man nur in dem Monat, in dem es wieder zum Autowechsel kommt.

Dann ist der Wagen zu versteuern, der überwiegend in dem Monat genutzt wird.

 

...im ersten Monat natürlich ebenso.

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oliverstippe
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 4
78 Mal angesehen

Wer hat recht?

 

Sie haben recht. Selbstverständlich muss auch bei einem Mietwagen die Privatnutzung versteuert werden.

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Ewa123
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
58 Mal angesehen

Auch bei einem Mietwagen muss selbstverständlich die Versteuerung vorgenommen werden 

Mein Mandant hat sich vom Vermieter den BLP schriftlich geben lassen.

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letzte Antwort am 08.10.2025 15:35:34 von Ewa123
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