Hi,
mein Arbeitnehmerin beginnt am 16.12 ihr Arbeitsverhältnis.
Ihr gesamter Urlaubsanspruch beträgt 33 Tage.
Ich habe in Lodas unter Arbeitszeiten - Kürzung des Urlaubsanspruch bei unterjährigem Eintritt - JA- angehakt.
In meiner Probeabrechnung erscheint nun ein Anspruch mit 0 Tagen.
Aber eigentlich würde ich sagen, hat sie doch 1 bis 1,5 Tage Urlaubsanspruch.
Was weiß ich den da nicht?
Lieben Dank für eure Hilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat ein AN, bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte nur einen Anspruch von 1/12 für volle Beschäftigungsmonate (nicht Kalendermonate).
Ich habe einen ähnlich gelagerten Fall.
Allerdings bei uns Eintritt im Mai, und zwar am 03.05.2025.
Jahresanspruch 24 Tage.
Das Programm rechnet anteilig 1/12 für die Monate Juni-Dezember und kommt auf 14 Tage.
Der Mitarbeiter meint, er müsste doch 16 Tage haben (für 8 Monate von Mai-Dezember).
Ich dachte, die Zwölftelregelung gilt nur bei Eintritten in der zweiten Jahreshälfte.
Hallo @Aquarius ,
was sagen denn die einschlägigen Rechtsgrundlagen (Bundesurlaubsgesetz, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag) in Ihrem geschilderten Fall?
VG
Im Arbeitsvertrag gibts nichts dazu, Betriebsvereinbarung gibt es nicht.
Im Gesetz steht Folgendes:
§4 (Wartezeit) sagt, dass der volle Urlaubsanspruch nach sechsmonatigem Bestehen erworben wird.
§5 (Teilurlaub) sagt, dass für Zeiten, für die wegen Nichterfüllung der Wartezeit kein voller Urlaubsanspruch besteht, die Zwölftelregelung greift.
Jetzt versuche ich mal zu interpretieren.
Eintritt 03.05., somit Wartezeit am 03.11. erfüllt.
Bis dahin also Zwölftelung. Damit würde die Berechnung der 14 Tage dann doch stimmen.
Würde das Programm dann nach dem 03.11. neu ermitteln und den vollen Urlaubsanspruch ermitteln. Das fände ich ja spannend. Weiß das jemand?