der laufende Bezug wurde rückwirkend von 4200 auf 6400 € geändert. Dadurch ist in der Monatstabelle natürlich ein höherer LSt-Wert, auch prozentual, fällig, sowie natürlich noch SV-Beiträge. Ebenfalls wurde dadurch wahrscheinlich auch der Einmalbezug höher besteuert, da bei der LSt-Berechnung dafür dann davon ausgegangen wird, dass das laufende Entgelt auch weiterhin in der Höhe gezahlt wird. Wenn der Mitarbeiter danach absehbar kein laufendes Einkommen mehr hätte, könnte man in den Monatsstammdaten den voraussichtlichen Restverdienst entsprechend erfassen, um die Steuerberechnung runterzudrücken. Aber besser ist es, wenn der Arbeitnehmer sich die Überzahlung mit der Einkommensteuererklärung zurückholt.
... Mehr anzeigen