Also ich übermittle dem Finanzamt parallel via "Sonstige Nachricht" alles Mögliche zur Steuererklärungen, soweit es der Aufklärung und Transparenz des Falles dient. Zumeist präferiere ich andererseits den "elektronischen Veranlagungsbeamten" und verzichte auf weitere Infos bei einfacher gelagerten Fällen. Also, wenn schon, denn schon, sozusagen . . . Ob das individuelle Anlagen, gesonderte Aufstellungen und/oder Tabellen sind oder auch mal den gesamten Bericht des Jahresabschluss, aus dem bspw. Unentgeltliche Wertgaben, Details zum Anlagevermögen und reichlich weitere Kreativitäten aus der Steuererklärung ersichtlich sind. Warum mehr Transparenz, als nötig und ggf. erlaubt ? Weil ich das Ziel habe, dass meine Steuererklärungen möglichst keine Fragen aufwerfen, "ungestreift" veranlagt werden und ggf. keinen Raum für spätere Korrekturen durch das Finanzamt lassen. Eine Steuererklärung ist ja gleichwohl oftmals auch eine Steuerstrategie, mit der ich da eher offen, als mit eingezogenenem Genick hantiere. Ich mach mir da in der Tat keine Gedanken, ob ich etwas einreichen darf oder nicht, soweit es zweckdienlich ist.
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