@Hanno schrieb: Guten Morgen, das ist doch aber eine Forderung der zahlenden Kundschaft. Wäre es da nicht angebracht, die Begründung zu nennen oder wenigstens einen Zeitplan in Aussicht zu stellen? https://netzpolitik.org/2025/empfaengerueberpruefung-iban-eingeben-klarnamen-bekommen/ Zitat: "... Seit dem 9. Oktober ist die neue Empfängerprüfung für Standard- und Echtzeitüberweisungen im Europäischen Zahlungsraum Pflicht. Die EU-Verordnung über Sofortzahlungen aus dem Jahr 2024 schreibt vor, dass Banken innerhalb von Sekunden prüfen müssen, ob Name und IBAN der Zahlungsempfänger*innen übereinstimmen. Das soll für mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sorgen und Betrug verhindern, wenn beispielsweise Rechnungen mit plausiblen Namen aber manipulierten IBAN verschickt werden. Die Prüfung funktioniert folgendermaßen: Die Bank der Zahler*in schickt die angegebenen Daten in einer Anfrage an die Bank der Empfänger*in. Diese prüft, ob die IBAN und der Name mit denen der Kontoinhaber*in identisch sind und gibt eine der drei möglichen Antworten zurück: exakte Übereinstimmung („Match“), nahezu Übereinstimmung („Close Match“) oder keine Übereinstimmung („No Match“). Bei einem Match führt die Bank die Überweisung ohne Weiteres aus. In den letzten beiden Fällen informiert das Kreditinstitut die Zahler*in, sodass diese entscheiden kann, die Eingabe noch zu ändern oder die Überweisung ohne Änderung fortzuführen. In diesen Fällen trägt die Zahler*in das Risiko einer Fehlüberweisung. Die Bank haftet nur bei der exakten Übereinstimmung. Bei einem Close Match schickt die Empfängerbank außerdem den korrekten Namen der Kontoinhaber*in mit. ..." Mit "seit dem 9. Oktober" meint netzpolitik.org den 9. Oktober 2025, nicht den vor vier Wochen. Wenn die aktuelle DATEV-Software, die im Gegensatz zu dieser Schilderung nicht darauf hinauslaufen sollte, sich in der Bankfiliale an den Serviceautomaten zu stellen und Überweisungsformulare zu scannen oder einzutippen, sondern im Mengengeschäft mit dem absoluten Minimum an Handarbeit einen Prozeß abzuwickeln, der die Erfassung von Eingangsrechnungen, deren Bezahlung und die Buchung von Einkauf und Zahlungsflüssen umfaßt, auch nach über einem Jahr noch hapert, lief die Zeit lange ab, in der man bei den Mandanten noch mit Begründungen oder Zeitrahmenvorstellungen punkten konnte. Vor allem bei denen, die man zuvor erst mit viel, viel Zeit und Energie weichgeklopft hat, damit sie diesen Ablauf konsequent umsetzen, anstatt immer wieder mit Medienbrüchen Fehlsalden zu provozieren ... Wenn dann stattdessen Hinweise auf eine "neue Produktwelt" gegeben werden, obwohl jeder weiß, welch schiere Menge an Mannjahren in den Programmen steckt und deren Ersatz in vergleichbarem Leistungsumfang sowie ebensolcher Fehlerfreiheit unmöglich mal eben so wie das Kaninchen aus dem Hut gezogen werden wird ... Könnten solche Antworten vielleicht den Fokus von Anwendern außerhalb der Kanzleien, die nicht Genosse sind, weg von aktuell anscheinend noch imaginären DATEV-Produkten auf die Suche danach richten, was ihnen der Markt zur Lösung dieser Probleme anböte? Ich hatte das für eine Binse gehalten und nicht gedacht, daß einmal explizit danach gefragt werden müßte ...
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