Hallo, da die Coronaprämie bis 1.500€ steuer- und sv-frei ist, hat die Fragestellung "nur" liquiditätsbezogene Konsequenzen, da bei Zahlung im November das Geld einen Monat früher fließt. Beim Arbeitnehmer kommt in beiden Varianten gleich viel davon (Betrag brutto = Betrag netto) an und auch beim Arbeitgeber ist der anfallende Aufwand gleich. ⚠️ Allerdings sollte eine Auszahlung mit der Dezemberabrechnung nur dann ins Auge gefasst werden, wenn der Geldfluss auch noch im Dezember 2020 stattfindet, denn es gibt zahlreiche Stimmen in der Fachwelt, die eine Abrechnung in der Dezemberabrechnung 2020 bei Überweisung erst im Januar 2021 (typischerweise bei Stundenlöhnern, Aushilfen etc.) als zu spät für die Erlangung der Steuer- und SV-Freiheit ansehen. Da ich bei der Finanzverwaltung diesbezüglich bislang keine Klarstellung finden konnte, würde ich aus Sicherheitsgründen die Zahlung rechtzeitig bis zum 30.12.2020 (der 31.12. ist kein Banktag) ausführen.
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