Immer Variante 1, denn ansonsten kommt der nächste knallharte Anwalt gegen den Steuerberater um die Ecke und klagt, weil der Mandant die Erklärung ja gar nicht unterschrieben hat. Natürlich die gern gezogene Nr. 1 Standardkarte vor allem im Lichte von Steuerhinterziehung (Mandant hat nicht unterschrieben, der StB ist halt der Straftäter) und Schadenersatzforderungen. Entsprechende Urteile gab es, das kennen die Anwälte natürlich. Niemals Variante 2, denn ich sollte als StB (meiner Meinung nach) auch niemals etwas an das Finanzamt senden, wenn der Mandant es nicht vorher gesehen hat und auch nicht selber sein OK, respektive seine Unterschrift gegeben hat. Wenn der Mandant zu spät ist, ist das sein Problem. Wer damit noch kein Problem hatte, ist dafür natürlich nicht sensibilisiert. Mir hat es gegen die entsprechenden Anwälte aber schon sehr geholfen.
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