Hallo Zusammen,
welche Voraussetzung muss die Fibu haben, damit ich den Antrag auf Überbrückungshilfe aus dem Programm heraus bearbeiten kann?
Ich habe heute von einer selbstbuchenden Mandantin die Jahresbuchhaltung 2019 und die Halbjahresbuchhaltung 2020 bekommen. Beides jeweils in einem Vorlauf. Also nicht 12 oder 6 Vorläufe.
Die Überbrückungshilfe-Berechnung gibt keine einzige Zahl aus. 😞
Muss monatlich 1 Vorlauf vorhanden sein? Oder nimmt DATEV das Buchungsdatum? Oder mache ich etwas falsch?
Danke für ein kurzes feedback.
Hallo.
Bei uns im Büro hat es bei den Mandanten mit den monatlichen Vorläufen funktioniert.
Ich befürchte, dass das bei Ihnen das Problem ist.
Viele Grüße
Ich denke auch, dass Kanzlei-Rewe monatliche Vorläufe brauch um die Zahlen aufzubereiten. Es dürfte, wie bei einer BWA, alles im Dezember auftauchen, wenn nur ein Jahresvorlauf besteht.
Hallo @martin65
mit "Datum bis" des Buchungsstapels legen Sie den Monat fest, in dem die Werte bei einer Monatsauswertung berücksichtigt werden.
In Ihrem Beispiel wurde wurde vermutlich der Buchungsstapel mit dem Datum von: 01.01.2020 und Datum bis: 30.06.2020 angelegt und die Buchungen für diesen Zeitraum komplett gebucht.
- In diesem Fall fließen die Werte in den Monat Juni ein. Ein Buchungssatz mit einem Belegdatum z.B. Mai wird
ebenfalls in dem Buchungsergebnis Juni berücksichtigt.
- Das Belegdatum entscheidet demnach nicht über die Monatszuordnung.
VORGEHEN:
Bitte prüfen und erfassen Sie die Monate Januar bis Mai ggf. in der Überbrückungshilfe manuell nach.
Weitere Informationen zur Auswertung Überbrückungshilfe finden Sie im Informations-Dokument 1018037.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG