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Sofortmeldungen machen, wenn KUG zu Ende?

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letzte Antwort am 07.06.2021 09:47:46 von lohnhilfe
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Diana_82
Aufsteiger
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Hallo zusammen!

 

So langsam normalisiert sich ja alles, die Gastronomie darf teilweise wieder öffnen.

 

Wenn die AN alle aus der Kurzarbeit geholt werden und auch die Aushilfen wieder "aktiviert" werden: müssen für die AN Sofortmeldungen gemacht werden? 

Lasst ihr von den AN auch Personalfragebögen neu ausfüllen?

 

Vielen Dank vorab!!!

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 3
154 Mal angesehen

@Diana_82  schrieb:

müssen für die AN Sofortmeldungen gemacht werden? 

Ist mir bisher nicht bekannt, dass das ein Muss ist. Ich habe bisher nicht mal welche gemacht, wenn jemand nach Krankengeldbezug wieder zurück kam. Und da es für KUG ja sogar monatliche Gehaltsabrechnungen gab, würde ich es - rein meine Entscheidung - nicht machen.

 


@Diana_82  schrieb:

Lasst ihr von den AN auch Personalfragebögen neu ausfüllen?

 


Um Gottes willen. Auf keinen Fall (zumindest ist das in unserem Büro so). Wüsste keine rechtliche Handhabe dafür und die AN werden sich auch bedanken, wenn sie das neu ausfüllen sollen.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“ ...ist leider nicht mehr möglich. RIP
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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 3
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Für die Aushilfen, die gar nichts bekamen und dadurch abgemeldet waren, wäre eine Sofortmeldung vielleicht zumindest vorsichtshalber nicht schlecht (vielleicht mal beim Zoll anfragen?).

 

Komplette Personalbögen sind wahrscheinlich nicht notwendig, schon aber die Frage bezüglich weiterer gleichzeitiger Beschäftigung - denn viele haben sich ja zumindest übergangsweise was anderes gesucht.

 

Außerdem vielleicht die RV-Befreiungen noch mal mit neuem Datum abzeichnen lassen (die bisherige, mit zweiter Unterschrift, reicht lt. "unserem" RV-Prüfer aus, es muss kein neues Formular sein).

LG
VM
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letzte Antwort am 07.06.2021 09:47:46 von lohnhilfe
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