Hallo Community, ich habe folgende Frage: Einem Mitarbeiter, der zum 31.12.21 ausgeschieden ist, wurde gerichtlich noch eine Abfindung, zahlbar im Januar 2022, zugesprochen. Der Mitarbeiter hat noch keinen neuen Arbeitgeber. Ich habe mich nach der Dok.-Nr. 5303235, Punkt 4.3 gerichtet, hier steht, dass keine SV-Beiträge anfallen. Ich habe nun eine Probe-Abrechnung erstellt, in der dies auch so ist, aber auch keine Lohn/Kirchensteuer aufgeführt ist. Es ist mit Lst.-Kl. 4 abgerechnet worden. Ist es korrekt, dass keine Lohn/Kirchensteuer entsteht ? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe. Viele Grüße Andrea Thun
... Mehr anzeigen