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Wechsel azubi zu festanstellung - lohn und gehalt

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letzte Antwort am 27.05.2026 12:37:25 von maikeweiser
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VerenaRieger98
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Guten Tag,

 

leider finde ich zu meinem Anliegen noch nichts passendes in der Community.

 

Bei uns geht es darum, dass im nächsten Monat ein Wechsel von Azubi in eine Festanstellung ansteht. Die Prüfung ist am 22.06. und das neue Arbeitsverhältnis läuft direkt weiter, also ab dem 23.06. 

 

Wie genau mache ich es hier? Weil Normal muss ich hier ein neuen Beschäftigungszeitraum eintragen aber Lohn und Gehalt kann nur 1 Beschäftigungszeitraum in einem Monat abrechnen. Zum 22.06. abmelden geht auch nicht, da ja dann eine SV Meldung (Abmeldung) gesendet wird und er wird ja ab dem 23.6 weiterbeschäftigt... 

 

Hat hier jemand bereits Berührungspunkte gehabt? 

Ich danke euch für jede Rückmeldung!

 

Der Thread wurde in den Bereich Personalwirtschaft verschoben.

Intr4w4r3
Einsteiger
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Nachricht 2 von 9
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Auszubildende - Beispiele für Lohn und Gehalt - DATEV Hilfe-Center

 

schauen Sie mal hier, ob Sie was finden. Glaube das sollte was dabei sein. Ist auch speziell für LuG

cro
Experte
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Nachricht 3 von 9
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Zum 22.06. abmelden geht auch nicht, da ja dann eine SV Meldung (Abmeldung) gesendet wird und er wird ja ab dem 23.6 weiterbeschäftigt... 

 

Das Beschäftigungsverhältnis ab 23.06. über eine neue Personalnummer abrechnen. Ist die beste und einzige Lösung.

 

anjuwan
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 9
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Warum nicht die gleiche Personalnummer verwenden und den Wechsel im nächsten Monat per DEÜV nachvollziehen? Bei nach Ende der Ausbildung weiterbeschäftigten Azubis meines Wissens nach OK.

Cheers
t_r_
Allwissender
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@cro  schrieb:

 

Das Beschäftigungsverhältnis ab 23.06. über eine neue Personalnummer abrechnen. Ist die beste und einzige Lösung.

 

Es mag Gründe geben, es wie von Ihnen beschrieben, zu machen, aber ist aus meiner Sicht nicht immer notwendig.

 

Dieses als einzig "wahre" Lösung zu betrachten, würde ich eher als "Glaubensfrage" bezeichnen. 😁


 

m_brunzendorf
Meister
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@anjuwan  schrieb:

Warum nicht die gleiche Personalnummer verwenden und den Wechsel im nächsten Monat per DEÜV nachvollziehen? Bei nach Ende der Ausbildung weiterbeschäftigten Azubis meines Wissens nach OK.


Ok ist es natürlich.

 

Sie müssen für die Lohnabrechnung des Monats auf jeden Fall beide Bruttolöhne manuell berechnen und eintragen. Ich bin zwar "nur" LODAS Anwender, bin mir aber sicher, dass auch Lohn-und-Gehalt da nichts anteilig ausrechnet, wenn der Monat weiterläuft.

 

Ich persönlich finde es "sauberer" eine Lohnabrechnung für die restliche Ausbildungszeit und dann für die Weiteranstellung. Ich stimme deshalb t_r_ zu, dass es eher eine "Glaubensfrage" ist.

 

 

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
VerenaRieger98
Beginner
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ja, leider macht das Lohn und Gehalt auch nicht, dass Gehalt dann automatisch ausrechnen. Da das mit den SV-Meldungen kein Problem ist, diese erst im Folgemonat zu senden, ist schonmal eine Erleichterung 🙂 

 

 

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cro
Experte
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Na klar, das geht. @t_r_ @anjuwan 

 

Aber ich verzichte gerne auf den Taschenrechner und habe nach außen eine klare Trennung.

maikeweiser
Einsteiger
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Außerdem deutlich praktischer, sollte diese Personalnummer auch noch für andere Dinge benutzt werden, z.B. Nutzerkennung oder in einem Zeiterfassungssystem.  Die Person ändert sich ja schließlich nicht, sie ist nur nicht mehr Azubi. 

Das ist auch besser für, falls vorhanden, Weihnachts- oder Urlaubsgeld berechnet wird. Zumindest bei uns wurde das im Jahr, in dem die Ausbildung endete, anteilig berechnet.

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letzte Antwort am 27.05.2026 12:37:25 von maikeweiser
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