Nein, ist es nicht: Einfaches Beispiel: Beleg liegt bereits vor oder wurde bereits nachgereicht, aber noch nicht eingearbeitet. Oder es enthält eine Mitteilung anderer Art, wie zum Beispiel die Anweisung, dass die Steuererklärung erst zum späteren Termin übermittelt werden soll .... Ich glaube, hier gibt es genug Punkte, dass eine Mitteilung des Mandanten, die übersehen wird, zu Problemen führen kann. Bei den Testläufen mit den ersten beiden Mandanten haben diese die Kommentarfunktion fleißig genutzt, da sie davon ausgegangen sind, dass diese Mitteilungen auch gelesen werden, da es ja über einen sicheren Signatur-Workflow erfolgt ist. Bezüglich der Anlagen habe ich noch festgestellt (falls der Mandant ein Beleg für die Werbungskosten noch mit angefügt hat), dass dieser am Ende unverschlüsselt (!) per Mail verschickt wird. Das halte ich auch alles andere als Datenschutzkonform. Leider kann man dies auch nicht deaktivieren. Man kann zwar angeben, dass das Workflowdokument nicht per Mail verschickt wird, dies gilt aber leider nicht für die Anlagen. Als Workflowteilnehmer würde ich davon ausgehen, dass alles, was über dem Workflow übermittelt wird, auch entsprechend geschützt wird.
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