Hallo Herr Schmulz, vielen Dank für Ihre ausführliche Schilderung und die konkreten Verbesserungsvorschläge. Wir können gut nachvollziehen, dass der aktuelle Prozess das Risiko birgt, nach Änderungen die Datenübernahme nach Feststellung- bzw. Einkommensteuer zu vergessen. Ein automatischer Hinweis oder ein automatischer Abgleich würde an dieser Stelle selbstverständlich zusätzlichen Komfort und mehr Sicherheit bieten. Grundsätzlich wäre ein automatischer Abgleich der Daten technisch möglich. In der heutigen On-Premises-Welt wurde darauf jedoch bewusst verzichtet, um den Entwicklungs- und Wartungsaufwand für die bestehenden Lösungen möglichst gering zu halten. Auch Ihre Idee eines „Sende-Buttons“ in EÜR Steuern bzw. einer automatischen Aktualisierung beim Öffnen der nachgelagerten Anwendung ist aus Anwendersicht nachvollziehbar und würde den Prozess komfortabler gestalten. Für die aktuelle On-Premises-Generation ist eine entsprechende Erweiterung derzeit jedoch nicht vorgesehen. Die gute Nachricht ist: In der Cloud-Welt verfolgen wir genau das Ziel eines deutlich stärker automatisierten und durchgängigen Datenflusses. Dort wird die Übernahme der relevanten Daten zwischen den Anwendungen automatisch erfolgen, sodass manuelle Aktualisierungsschritte weitgehend entfallen können. Zu Ihrer zweiten Anmerkung bezüglich Entnahmen, Einlagen, Gewinnanteilen und weiterer beteiligtenbezogener Informationen: Die von Kanzlei-Rechnungswesen übergebenen Daten umfassen derzeit die Anlagen EÜR, AVEÜR, (ggf. SZ), SE und AVSE. Dabei ist zu beachten, dass Entnahmen und Einlagen auf Beteiligten-Ebene nicht Bestandteil der Anlage SE sind und daher aktuell nicht über diesen Weg aus EÜR Steuern an die Gesonderte und einheitliche Feststellung weitergegeben werden können. Der Saldo aus Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben für die Beteiligten wird in die Gesonderte und einheitliche Feststellung übernommen, wenn die Kanzlei-Rechnungswesen-Bestände miteinander verknüpft sind. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Dokument 9211742 - Bestand für Sonderbilanz oder Ergänzungsbilanz auswählen - DATEV Wissensplattform Dokument. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Anforderungen grundsätzlich nicht gesehen werden. Perspektivisch ist vorgesehen, den Datenaustausch zwischen EÜR Steuern und den Steuerprogrammen weiter auszubauen, sodass auch solche Werte künftig über EÜR Steuern an das jeweilige Steuerprogramm übergeben werden können. Damit soll der manuelle Erfassungsaufwand weiter reduziert und die Durchgängigkeit der Prozesse verbessert werden. Vielen Dank für Ihr Feedback. Solche Praxisbeispiele helfen uns, die Weiterentwicklung unserer Lösungen an den tatsächlichen Anforderungen in den Kanzleien auszurichten. Viele Grüße aus Nürnberg Silke Dürsch DATEV eG
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