Eine Prüfung der Vorauszahlungsbeschränkung bietet das DATEV ESt-Programm nicht an, ich kenne auch kein anderes Programm, dass das kann. Allerdings habe ich ehrlicherweise auch noch kein Finanzamt erlebt, welches da genau nachgerechnet hat. Eine Prüfung für privat Versicherte führt das Programm durch: ¨ Hinweis / Ehemann Beiträge zu privaten Krankenversicherungen Die Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden übersteigen das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge. Der übersteigende, nicht abziehbare Betrag von 7.000 EUR wird in der Berechnung nicht berücksichtigt und ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 5 EStG in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den die Beiträge geleistet wurden. Warum nicht für gesetzlich Versicherte? Ich habe in einem laufenden Fall auch einen Sachbearbeiter, der Beiträge nach dieser Regelung nicht anerkennen wird. Die VAST-Daten sind da eigentlich eindeutig, das kann der Bearbeiter schon erkennen. Daher möchte ich nicht in Erklärungsnot kommen, wenn der Bescheid mit meiner Berechnung nicht übereinstimmt und ich zugeben muss, diese Höchstberechnung nicht durchgeführt zu haben.
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