Richtig, hier die Meldung der BStBK von heute: "Neufassung der Vollmachtsmuster für die VDB Das BMF wird voraussichtlich ab 4. Dezember 2025 das u.a. für die VDB zu verwendende Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das dazugehörige Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen neu fassen. Die Neufassung entspricht dem Muster, das bereits mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025 veröffentlicht, mit BMF-Schreiben vom 24. April 2025 aber in seiner Anwendung verschoben wurde. Wesentliche Änderungen sind: Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) muss, sofern vorhanden, künftig mit angegeben werden. Das Beiblatt entfällt, die Angabe der Steuernummern ist aber weiterhin erforderlich. Nach bisherigem Muster erteilte Vollmachten bleiben gültig. In der VDB wird das Eingabefeld für die W-IdNr. zeitgleich zur Anwendbarkeit des neuen Musters zur Verfügung gestellt. Das neu gefasste Muster steht ab dem 4. Dezember auf dieser Themenseite zum Download bereit."
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