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Elektronischer Einspruch Grundsteuer - Anlagen ?

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letzte Antwort am 14.11.2024 14:53:35 von deusex
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deusex
Allwissender
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Hallo, ich habe eben einen elektronischen Einspruch eingelegt, der eine Anlage erhielt.

 

Nach Übermittlung schaute ich mir den Einspruch in der DokOrg an und stellte fest, dass die PDF-Anlage nicht ersichtlich ist, wie dies bei sonstigen Nachrichten der Fall ist.

 

Da wir das Einspruchsschreiben häufig als Anlage beifügen, um mit Tabellen, Belegen udn Screenshots arbeiten zu können, ist die Anlage wesentlicher Bestandteil des Einspruch.

 

Öffne ich den elektronischen Einspruch sehe ich links unten, dass der Beleg angehängt wurde, aber nicht den Beleg selbst.

 

 

deusex_0-1731585790066.png

 

Das ist doch umöglich zielführend und bei Belegnachreichung/Sonstige Nachrichten wird dies ja auch richtig dargestellt.

 

Bitte mal Info, ob das so gewollt (feature) oder eine Fehler (Bug) ist; Letzteres würde ich mit höchster Wahrscheinlichkeit annehmen.

 

edit: Ich hatte eben bei einem älteren Einspruch gegen die GrSt nachgeschaut. Dort waren die Anlagen vorhanden . . .

 

edit2: Das beigefügte Schreiben besaß eine fortgeschrittene, elektronische Signatur und wurde als Anlage offenbar bei der Übermittlung "rausgefiltert".

 

deusex_0-1731587496418.png

 

Das ist wohl ein Witz . . .

 

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witte
Aufsteiger
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Haben Sie sich mal den eingelegten (=übermittelten) Einspruch im Modul/Programm "Kommunikation Finanzverwaltung" angesehen? Falls bei der Ablage in der DokOrg eine Fehler passiert ist, dann können Sie darüber den Einspruch als PDF (Download) nochmals in der DokOrg ablegen.

deusex
Allwissender
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Könnte ich tatsächlich mal schauen, wenn das Modul aktuell funktionieren würde.

 

deusex_0-1731588441334.png

Kommen Sie rein ?

 

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witte
Aufsteiger
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Ja, funktioniert bei mir; hatte mir das vor der Antwort extra nochmals angeschaut. Vielleicht liegt bei Ihnen im Übertragungsweg (z.B. Anmeldung RZ-DATEV) der Fehler?

Interceptor
Aufsteiger
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Cache und cookies löschen!?!

 

mfg

deusex
Allwissender
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Schon hundertmal selbst auf c&c verwiesen und ja, das wars mal wieder. Thx für den kleinen Tritt. 

 

Tatsächlich wurde die Anlage mit der forgeschrittenen, elektronischen Signatur nicht übermittelt.

Den Einspruch nun wiederholt und die Anlage als signaturloses PDF angehängt und funktioniert.

 

Das sollte man wohl generell im Auge behalten.

 

 

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letzte Antwort am 14.11.2024 14:53:35 von deusex
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