Meines Erachtens ist hier nicht nur der Wechsel der Krankenversicherung zu prüfen, sondern auch der Status des Arbeitnehmers und das Beschäftigungsverhältnis.. Bei der Familienversicherung gibt es nun mal auch Verdienstgrenzen d. h. das dieser Mitarbeiter hier maximal einen Minijob haben durfte, um in der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr versichert zu sein, oder liege ich hier falsch? Hat er mehr verdient, hätte er sich bereits, früher selbst versichern müssen. Wechselt er die Krankenkasse und bleibt es beim Minijob, würde es hier auch keinen Krankenkassenwechsel geben, da bei der Minijobzentrale gemeldet. War er schon vorher sozialversicherungspflichtig über der Minijobgrenze angemeldet und hier wurde die Familienversicherung genommen, gibt es hier weitere Probleme. Also würde ich erst einmal das überprüfen. Vielleicht ergeben sich dann hier ganz andere Meldungen.
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