Guten Morgen!
Ein Arbeitnehmer von uns ist schon länger krank und bezieht zur Zeit immer noch Krankengeld. Im Monat November wäre eigentlich eine Einmalzahlung "Weihnachtsgeld" auf der Abrechnung.
Kann dies ausgezahlt werden?
Was muss ich beachten?
Gruß
Karin Leibmann
Es kann ausgezahlt werden und wird bis zur anteiligen Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt. Das sollte aber automatisch gehen (ich nutze LODAS).
Zu beachten ist also nichts weiter.
Vielen Dank!
Probeabrechnung lief problemlos.
Hat dies dann aber Auswirkungen auf das folgende Krankengeld, welches der AN erhält?
Gruß
Karin
Hallo @Karin1 ,
meines Wissens führen Einmalzahlungen während des Krankengeldbezuges nicht zu einer Neuberechnung des Krankengeldes. Dieses wird anhand des Verdienstes vor der Erkrankung ermittelt.
VG
Vielen Dank!
Probeabrechnung lief problemlos.
Hat dies dann aber Auswirkungen auf das folgende Krankengeld, welches der AN erhält?
Gruß
Karin
Hallo,
nein, das Krankengeld wird anhand laufender Bezüge ermittelt. Bei einem Einmalbezug handelt es sich, wie es der Name schon verrät, nicht um einen laufenden Bezug und wird somit auch nicht angerechnet.