Hallo Zusammen,
ich habe eine Anfrage eines Mandanten erhalten darin fragt dieser: "Wie lange kann eine Korrektur zur Versteuerung des Dienstfahrzeuges im Lohn vorgenommen werden?" Das Problem dahinter ist, dass der Mandant einen MA hat dem seit Jahren der geldwerte Vorteil für sein Dienstfahrzeug nicht berechnet wurde.
LG Antje
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
systemseitig wird das aktuelle Jahr (2024) und das Vorjahr (2023) möglich sein.
Allerdings wird es ggfls. zu beträchtlichen Nachzahlungen für den Mitarbeiter im Hinblick auf die Lohnsteuer und der Sozialversicherung kommen können. Bei der Sozialversicherung jedoch nur die letzten drei Monate.
Das sollte mit dem Mandanten und dem Mitarbeiter vor den Nachberechnungen geklärt werden.
Die Zeiten davor könnten ggfls. durch eine Lohnsteueraußenprüfung korrigiert werden, Arbeitgeberseitig.