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Bei Stundenlöhner Lohnabrechnung mit "0" abrechnen

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letzte Antwort am 20.11.2023 11:52:20 von rschoepe
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OlafB
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
516 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

wir haben folgendes Problem und ich hoffe das ich das Problem richtig widergebe:

 

wir haben im Oktober 2023 eine 57er Meldung an die Rentenversicherung für einen Arbeitnehmer übermittelt per Entgelt bis 30.09.2023. 

 

Problem ist das der Arbeitnehmer im September nicht gearbeitet hat, daher wurde er nicht abgerechnet. 

 

Die Rentenversicherung hat sich nun gemeldet und bittet um Prüfung der Entgeltmeldung, da das gemeldete Entgelt ja nur bis 31.08.2023 entsprechend hoch wäre und der September in der elektronischen Meldung fehlt. 

 

Gibt es eine Möglichkeit, für einen Stundenlöhner eine "0" Lohnabrechnung zu erstellen? Wir dachten schon für den Zeitraum unbezahlte Fehlzeit einzugeben und die Abrechnung dadurch auszulösen. Was die Sachlage aber nicht richtig wiedergeben würde. Da er keine unbezahlte Fehlzeit hatte sondern für den betreffenden Arbeitnehmer war in dem Monat nur keine Arbeit da für die er eingesetzt werden konnte und daher erfolgte keine Abrechnung.

 

Vielen dank vorab!

K_Wolf
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
494 Mal angesehen

Hallo,

 

würde es funktionieren, wenn in den Bewegungsdaten -> Erfassungstabelle eine Stunde im plus und eine im minus erfasst wird?

Eine Abrechnung sollte dann auf jeden Fall erstellt werden.

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OlafB
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
488 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die Antwort und Unterstützung.

 

Ich habe leider im Forum zu spät gesehen, das eine ähnliche Frage zum Thema bereits gestellt wurde. Dort wurde empfohlen,  Bruttoentgelt +0,01 € und einmal -0,01 € in den Bewegungsdaten anzugeben um eine "0" Abrechnung auszulösen. 

 

Dies war auch erfolgreich. 

 

 

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rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 4
472 Mal angesehen

@OlafB  schrieb:

Problem ist das der Arbeitnehmer im September nicht gearbeitet hat, daher wurde er nicht abgerechnet. 

[…] Wir dachten schon für den Zeitraum unbezahlte Fehlzeit einzugeben und die Abrechnung dadurch auszulösen. Was die Sachlage aber nicht richtig wiedergeben würde.


Warum denn nicht? Wir geben solche Monate mit "unbezahlter Urlaub" ein, wenn kein anderer Grund (Krankheit, Überstundenabbau, …) vorliegt.

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letzte Antwort am 20.11.2023 11:52:20 von rschoepe
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