Sehr geehrte Frau Schulz, in Ihrer Anmerkung, dass an dem Oldtimer nicht mehr gebastelt werden soll, gebe cih Ihnen meine Zustimmung, es ist dringend geboten etwas Neues zu programmieren. Es ist vom Kostenfaktor irgendwie schräg wenn mit EO classic ein Steuerberater unter Anwendung von § 19 UStG abrechnet. Der von Ihnen vorgeschlagene Workaround führt schlich und ergreifend zu einem falschen Ergebnis. Der Grundgedanke des § 19 UStG ist nicht eine (gedachte) Steuerfreiheit sondern eine Nichterhebung der USt. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer im Gesamtbetrag enthalten sein muss, aber nicht ausgewiesen werden darf. Bei der Abrechnung nach Ihrem Vorschlag liegt ein Verstoß gegen die StBVV vor da die Gebühr um die USt zu niedrig ausfällt. Das die USt im Gesamtbetrag enthalten sein muss ergibt sich auch aus der nichtabzugsfähigen Vorsteuer. Das Thema USt in der Gebührenrechnung hatten wir hier auch schon einmal im Zusammenhang mit Rechnungen an Privatpersonen in denen keine USt ausgewiesen werde sollte. Der einzige Weg, der zu einer richtigen Rechnung in diesen Fällen führt ist eine Anpassung der Formeln im Rechnungsformular. Jeder, der aine gewisse Ahnung von dieser alten Methode der Darstellung hat ahnt, welche Arbeit dahinter steckt. Damit wären wir wieder bei Absatz 2. Den geringsten Aufwand bietet in diesen Fällen Excel.
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