Hallo @annapetereit, meine letzte Antwort zu diesem Thema ist immer noch aktuell. Das Weiterleiten von Bescheiden im Dokumentenkorb ist aktuell nicht möglich, weil wir die Bescheide erst nach der Zuordnung im Dokumentenkorb bei der Finanzverwaltung bestätigen. Diese Zuordnung kann nur der Nutzer machen, der das entsprechende Recht für den Abruf in der VDB hat. Nach dem Weiterleiten können wir deshalb nicht mehr sicherstellen, dass die empfangende Person die notwendige Authentifizierung für die Bestätigung gegenüber der Finanzverwaltung hat. Die Logik für das Bestätigen der Bescheide bei der Finanzverwaltung werden wir ändern. Nach dieser Änderung wird das Weiterleiten im Dokumentenkorb möglich sein. Die Wichtigkeit der Weiterleiten-Funktion für die Kanzleien ist uns bewusst und fließt in unsere Priorisierung ein. Wir bitten Sie an dieser Stelle noch um etwas Geduld. Freundliche Grüße Sandra Arnold DATEV eG
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