Hallo, zusammen!
Ich habe ein seltsames Phänomen, das mir in den Vorjahren nicht aufgefallen ist - oder bin ich blöd?
Folgendes: Ich habe einen Mandanten mit Überschussrechnung und Ist-Versteuerung, den ich mit Kontokorrent buche. Ich habe also nicht fällige Umsatzsteuer und Forderungen. (Keine Ahnung, ob das hier eine Rolle spielt, aber ich erwähne es der Ordnung halber.)
Bei Übergabe der Zahlen aus Kanzlei Rechnungswesen an Umsatzsteuererklärung und Anlage EÜR ist mir aufgefallen, dass die Anlage EÜR und die UStE unterschiedliche Beträge bei den umsatzsteuerpflichtigen Erlösen ausweisen - und tatsächlich habe ich in der Anlage EÜR das Konto 2705, das ich OHNE Umsatzsteuer bebucht habe, in den ustpflichtigen Betriebseinnahmen stehen! Ich habe nun einige andere Konten versucht (das Finanzamt wird da natürlich nachfragen - aber auch die Konten 2700 und 8600, um nur zwei zu nennen, habe ich in der Anlage EÜR als umsatzsteuerpflichtig stehen!
Woran kann das liegen? Und wie kann ich das lösen?
LG
Bianka
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bei der Übergabe aus Rechnungswesen kann eingestellt werden, ob Erlöskonten ohne Steuersachverhalt den steuerfreien oder steuerpflichtigen Bereich zugeordnet werden sollen.
Rewe - Bestand - Steuern - EÜR
Rechte Maustaste - Eigenschaften - Einstellungen - Auffangposten - Weitergabe der Auffangposten
Vielen lieben Dank! Wenn man sowas nicht dauernd macht ...
Ja, ich hab das auch erst entdeckt, nachdem das Finanzamt nach der Versteuerung der Corona Hilfe gefragt hat.
Hihi. Yep, bei mir hat das Finanzamt letztes Jahr nach den Differenzen zwischen EÜR und UStE gefragt, drum dachte ich, schau ich dieses Jahr gleich, dass es stimmt - und prompt stimmte es natürlich nicht ...