Hallo @JLVog-LuK , aktuell ist es so, dass bei der Ablage über den DATEV Dokumentenkorb eine Steuern-Leistung (Berater/Mandant/Basis) erforderlich ist. Diese wird sowohl für die korrekte Zuordnung als auch für die Quittierung des Bescheidabrufs gegenüber der Finanzverwaltung benötigt. Folgende Steuern-Leistungen sind dabei möglich: Bescheide zur ESt: ESt, GuE, BESt Bescheide zur GewSt: GewSt, KSt Bescheide zur KSt: KSt, KapSt Sonstige Schreiben und Mitteilungen zur W-IdNr.: ESt, LSt, GuE, BESt, GewSt, KSt, KapSt, UStE, ErbSt, SchenkSt Das Jahr der Steuern-Leistung spielt dabei keine Rolle. Das bedeutet: Wenn Sie z. B. einen ESt-Bescheid für 2022 erhalten, passt trotzdem eine vorhandene Steuern-Leistung für den VZ 2024. Ebenso ist der Zeitpunkt der Leistungsanlage unerheblich. Die Steuern-Leistung kann auch nach einem fehlgeschlagenen Ablageversuch angelegt werden; das Dokument lässt sich anschließend ablegen. Der Hintergrund dieser verschärften Abfrage war ursprünglich, die Anzahl nicht quittierter Bescheide zu reduzieren, da diese häufig zu Folgeproblemen führen. Zusätzlich ist die korrekte Zuordnung relevant für die Anzeige der Dokumente in der Cloud-Anwendung Kommunikation Finanzverwaltung. Uns ist inzwischen bewusst, dass diese Vorgehensweise – insbesondere mit Blick auf die neuen DIVA-II-Dokumente (z. B. W-ID-Schreiben) – in der Praxis nicht optimal ist und zu unnötigen Einschränkungen führt. Diese Rückmeldungen nehmen wir sehr ernst. Daher ist geplant, für bestimmte Dokumenttypen künftig auch Rechnungswesen-Leistungen zuzulassen. Leider konnten wir dieses Thema zuletzt nicht weiter vorantreiben, da in den vergangenen Monaten umfangreiche Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit den Störungen beim Bescheidabruf erforderlich waren. Als Ausblick möchten wir Ihnen mitgeben, dass wir bis Ende des ersten Quartals 2026 weitere Verbesserungen im DATEV Dokumentenkorb umsetzen werden. Ein zentrales Thema ist dabei die Wiederherstellung der Funktionen „Löschen“ und „Weiterleiten“. Spätestens im Anschluss daran werden wir das Thema der Leistungszuordnung mit hoher Priorität vorantreiben. Vielen Dank für die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema und die wertvollen Hinweise aus der Praxis. Freundliche Grüße Sandra Arnold DATEV eG
... Mehr anzeigen