Hallo Community, die Vollmachtsdatenbank (VDB) ist seit dem 15.03.2023 für alle Anwender freigegeben. Mit der Freigabe ist es möglich, die Vollmachten in der VDB um die Beantragung von DIVA II zu erweitern (inkl. der Mehrfachauswahl von Mandanten). Nach Aussage der Finanzverwaltung ist es jetzt technisch in allen deutschen Finanzämtern möglich, die Bescheide in elektronischer Form bekanntzugeben. Die Einführung des Verfahrens ist jedoch Ländersache. In Bayern und Nordrhein-Westfalen erfolgt die digitale Bekanntgabe flächendeckend, für die anderen Bundesländer liegen uns dazu keine Informationen vor. Beachten Sie deshalb, dass es trotzdem noch zu Papierbescheiden kommen kann. Was ist DIVA II? Die Finanzverwaltung bietet mit dem Verfahren Digitaler Verwaltungsakt (DIVA) die Möglichkeit, Steuerbescheide elektronisch bekanntzugeben. Mit DIVA II erfolgt die Antragstellung des digitalen Bescheids nicht mehr über DATEV Einkommensteuer, sondern über die Vollmachtsdatenbank (VDB). Damit ist die Antragstellung unabhängig vom Veranlagungszeitraum und der Steuerart möglich, wodurch neben ESt-Erstbescheiden jetzt auch ESt-Folgebescheide und Bescheide für die beschränkte Steuerpflicht zum Verfahren gehören. Zukünftig sollen auch Bescheide für weitere Steuerarten elektronisch bekanntgegeben werden. In Nordrhein-Westfalen wird aktuell die elektronische Bekanntgabe von KSt-Bescheiden und GewSt-Messbescheiden durch die Finanzverwaltung in einzelnen Finanzämtern pilotiert und voraussichtlich ab dem 2. Quartal landesweit eingeführt, Bayern folgt dann voraussichtlich ab dem 3. Quartal. Wenn Sie über die erforderlichen Rechte verfügen, erfolgt der Abruf analog dem Verfahren DIVA I über den DATEV Dokumentenkorb (voraussichtlich ab dem 23.03.2023 mit dem SR zu den DATEV-Programmen 16.0 JW) oder über die Cloud-Anwendung DATEV Kommunikation Finanzverwaltung. Das funktioniert später dann auch für die weiteren Steuerarten so. Einschränkung Vollmachtsdatenbank Es kann täglich nur eine begrenzte Anzahl an Vollmachten verarbeitet werden. Das kann an einzelnen Tagen dazu führen, dass die Funktion „Elektronische Bescheidbekanntgabe vergeben“ unter „Vollmachten bearbeiten“ inaktiv ist. Warten Sie dann bitte bis zum nächsten Tag und versuchen Sie es erneut (siehe dazu auch die Informationen der Bundessteuerberaterkammer unter BStBK - Vollmachtsdatenbank). Weitere Informationen Digitale Bescheide: Änderungen im Prozess - DATEV Hilfe-Center Elektronische Bekanntgabe der Bescheide: Rechtevergabe - DATEV Hilfe-Center Freundliche Grüße Sandra Arnold DATEV eG
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