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digitaler Gewerbesteuerbescheid

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letzte Antwort am 09.02.2026 11:29:57 von Sandra_Arnold
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Ikke04
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir haben in den letzten Tagen vermehrt GewSt-Bescheide per Post erhalten. Die Städte können teilweise auch digitaler Gewerbesteuerbescheide zur Verfügung stellen. Bei der Registrierung, bzw. bei der Einwilligung, dass die Gewerbesteuerbescheide zukünftig auch digital bekanntgegeben werden sollen, stoßen wir immer wieder auf die ELSTER-Benutzer-ID. 

 

Für uns ergibt sich daher die Frage: Kann DATEV aktuell überhaupt, wie zum Beispiel bei KSt-Bescheiden, diese über die Schnittstelle empfangen oder müssen wir hierzu täglich in unser Elster-Postfach schauen?

 

Vielleicht ja schon jemand Erfahrungen gemacht oder kann mir ein entsprechendes Hilfedokument zeigen!

 

Liebe Grüße aus dem Pott!

 

W90
Beginner
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Guten Tag,

 

soweit ich weiß, läuft hierzu gerade eine Pilotierungsphase bis vorerst 30.06.2025.

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oschmitt
Erfahrener
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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Ikke04 ,

 

derzeit läuft die Pilotierung des Abrufs des Gewerbesteuerbescheids der Kommunen über DATEV-Software. Der Zeitpunkt der Freigabe ist abhängig vom Verlauf der Pilotierung. Die Beantragung des digitalen Gewerbesteuerbescheids erfolgt (analog zum damaligen DIVA I-Verfahren bei ESt) in der Gewerbesteuererklärung. Eine Nutzung der Mechanismen von DIVA II (Beantragung über die Vollmachtsdatenbank) ist nicht möglich, da die Kommunen keinen Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank besitzen.

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

DATEV eG

tax
Erfahrener
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@Susanne_Goetz  schrieb:

Hallo @Ikke04 ,

 

derzeit läuft die Pilotierung des Abrufs des Gewerbesteuerbescheids der Kommunen über DATEV-Software. Der Zeitpunkt der Freigabe ist abhängig vom Verlauf der Pilotierung. Die Beantragung des digitalen Gewerbesteuerbescheids erfolgt (analog zum damaligen DIVA I-Verfahren bei ESt) in der Gewerbesteuererklärung. Eine Nutzung der Mechanismen von DIVA II (Beantragung über die Vollmachtsdatenbank) ist nicht möglich, da die Kommunen keinen Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank besitzen.

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

DATEV eG


 

Hallo Datev, hallo Frau Götz,

 

was ist hier der aktuelle Stand?

 

Laut dieser Webseite

https://www.digitaler-gewerbesteuerbescheid.de/, 

muss eine Anlage Bekanntgabe ausgefüllt werden.

 

Ich kann diese im Datev Programm nicht finden.

 

 

 

VG

Tax

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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @tax ,

 

die Aussage von Frau Götz gilt fast unverändert. Unsere bisherigen Tests mit den Kommunen waren nur zum Teil erfolgreich. Deshalb schalten wir aktuell keine weiteren Piloten für die Pilotierungsphase frei. Der Zeitpunkt der Freigabe ist abhängig vom Verlauf der Pilotierung und der Unterstützung des Verfahrens durch die Kommunen. Eine zeitliche Aussage dazu können wir aktuell nicht machen.

 

Eine Neuigkeit zu diesem Thema gibt es aber trotzdem: Von den Stadtstaaten Berlin und Hamburg bekommen wir seit kurzem den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form über den DIVA II-Weg. Sprich hier greifen die entsprechenden Voraussetzungen analog zu den anderen DIVA II-Bescheiden. Möglich ist das, weil in den Stadtstaaten der Gewerbesteuerbescheid direkt vom Finanzamt erlassen wird.

 

 

Freundliche Grüße


Sandra Arnold

DATEV eG

Steffen_Matysek
Beginner
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Guten Tag Frau Arnold,

 

gibt es schon Neuigkeiten, wann mit der Freigabe des Empfangs der digitalen Gewerbesteuerbescheide allgemein und über die Programme der DATEV, gerechnet werden kann?

 

Gibt es eine Übersicht, welche Gemeinden/Kommunen den digitalen Gewerbesteuerbescheid schon umgesetzt haben?

 

Vielen Dank

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Moonshine
Fachmann
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sheyer
Beginner
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Freischaltung Cluster München mit DATEV-Steuerberatern

Aufgrund der neuen Cluster-Strategie im Jahr 2025 bei der Betreuung von Kommunen, die gerne mit DATEV-Steuerberatern den digitalen Gewerbesteuerbescheid in einem durchgängig digitalen Prozess von der Erklärung bis zum Versand des Bescheides pilotieren möchten, können wir jetzt voraussichtlich einen ersten größeren flächendeckenden Erfolg um München vermelden.

Münchens HKR-System befindet sich bereits im Produktivbetrieb, sodass nun nach den ersten erfolgreichen Bescheidbekanntgaben mindestens 30 Steuerberater die Freischaltung dieser neuen Funktion innerhalb der DATEV-Steuerberatersoftware bekommen werden.

Damit erhoffen wir uns eine wesentliche Erhöhung des Bekanntheitsgrades und der Nachfrage der Steuererklärenden nach dieser neuen digitalen kommunalen Dienstleistung. So können durch weitere Freischaltungen von DATEV-Clustern wie in Essen, Magdeburg und Rostock nach und nach alle Bundesländer in signifikantem Ausmaß diesen kommunalen digitalen Service anbieten.

Quelle: Digitaler Gewerbesteuerbescheid Q2/2025 | digitaler Gewerbesteuerbescheid

Schön wäre ja, wenn seitens der DATEV auch etwas mehr informiert wird. 🙄 

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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @sheyer,

 

unsere Ausführungen vom Februar bzw. April gelten so weiterhin. Wir haben im Rahmen der Pilotierung mit technischen und organisatorischen Herausforderungen zu kämpfen. Deshalb erfolgt aktuell ausschließlich eine gezielte Freischaltung von bereits angemeldeten Piloten in den teilnehmenden Kommunen.

Relativ neu ist tatsächlich, dass die Stadt München inzwischen in der Lage ist, GewSt-Bescheide in elektronischer Form bekanntzugeben. Aus diesem Grund haben wir eine große Anzahl an Kanzleien in München für die Pilotierungsphase freigeschaltet bzw. noch neu aufgenommen. In naher Zukunft sollen hier weitere Städte folgen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch immer offen, wann eine Freigabe des Verfahrens erfolgen kann. Hier müssen wir den weiteren Verlauf der Pilotierung und die Unterstützung des Verfahrens durch die Kommunen abwarten.

 


Freundliche Grüße

 

Sandra Arnold
DATEV eG

 

 

Steffen_Matysek
Beginner
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Guten Tag Frau Arnold,

 

können Sie aus ihrer Erfahrung aus dem Prozess der Einführung/Umstellung der digitalen Gewerbesteuerbescheide mitteilen, an welchen Punkten/an welcher Stelle es bei den Kommunen Positivbeispiele gibt, die zu einer schnelleren Einführung/Umsetzung führen?

 

Ich könnte mir vorstellen, dass auch von unserer Seite als Berater (die Kammern machen es sicherlich schon) auch über andere Interessensvereinigungen/lokale Verbände die Notwendigkeit der Einführung/Umstellung mit Nachdruck zum Ausdruck gebracht werden könnte.

 

Mich würde bspw. gern der Stand bei der Stadt Leipzig einmal interessieren?

 

Vielen Dank 

Steffen Matysek

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MiKri
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Guten Tag Frau Arnold,

 

was ist hier zwischenzeitlich Stand der Dinge?

Wir möchten ungern für all unsere Mandanten den Vordruck "Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer" manuell ausfüllen und einzeln einreichen müssen. Das wäre im guten dreistelligen Bereich...

 

Viele Grüße

Mirjam Krines

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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Arnold
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 13
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Hallo @MiKri ,

 

den von Ihnen angesprochenen Weg über eine Papiervollmacht unterstützen wir nicht. Voraussetzung für die elektronische Bekanntgabe des digitalen GewSt-Bescheids der Kommunen sowie für den Abruf über DATEV Software ist das vollständige Befüllen der dafür vorgesehenen Eingabefelder in DATEV Gewerbesteuer und DATEV Körperschaftsteuer.

 

Wie bereits in diesem Thread beschrieben, befindet sich das Verfahren derzeit in der Pilotierung. Den freigeschalteten Teilnehmern dieser Pilotierungsphase stehen nach erfolgreicher Einrichtung die entsprechenden Eingabefelder in DATEV Gewerbesteuer bzw. DATEV Körperschaftsteuer zur Verfügung. Wenn die Steuererklärung mit allen notwendigen Angaben elektronisch übermittelt wird und die jeweilige Kommune das Verfahren unterstützt, kann der GewSt-Bescheid der Kommune – analog zu den Grundlagenbescheiden zur GewSt – über den DATEV Dokumentenkorb oder Kommunikation Finanzverwaltung abgerufen werden.

 

Im Rahmen der Pilotierung bestehen weiterhin technische und organisatorische Herausforderungen. Daher erfolgt aktuell ausschließlich eine gezielte Freischaltung bereits angemeldeter Piloten in den teilnehmenden Kommunen.

 

Der Zeitpunkt der Freigabe des Verfahrens hängt maßgeblich vom Verlauf der Pilotierung und der Unterstützung des Verfahrens durch die Kommunen ab.

 

Ergänzend verweise ich Sie auf den von uns gepflegten DATEV Ausblick zum Thema.

 

 

Freundliche Grüße

 

Sandra Arnold

DATEV eG

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letzte Antwort am 09.02.2026 11:29:57 von Sandra_Arnold
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