Liebe Community,
das Bundeszentralamt für Steuern stellt aktuell alle noch offenen Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 zum elektronischen Abruf bereit, ggf. ohne Prüfung, ob Kanzleien am digitalen Verfahren (DIVA II) teilnehmen.
Die aktuelle Bereitstellungwelle soll voraussichtlich in der Kalenderwoche 42 abgeschlossen sein.
Auswirkungen auf Ihre Arbeit:
Sind die Voraussetzungen für den DIVA II-Abruf erfüllt ( Digitaler Bescheidabruf (DIVA II): Voraussetzungen für den Abruf von Bescheiden und sonstigen Schreiben ), können Sie die Mitteilungen der Wirtschafts-Identifikationsnummer wie gewohnt abrufen. Sie können die Einrichtung auch jetzt noch vornehmen und anschließend die angekündigten Mitteilungen der Wirtschafts-Identifikationsnummer abrufen.
Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt den DIVA II-Abruf noch nicht einrichten wollen, müssen Sie nicht zwingend tätig werden. Beachten Sie in diesem Fall, dass keine Zustellung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in Papierform erfolgt. Die Finanzverwaltung plant, die Wirtschafts-Identifikationsnummer künftig z. B. auf Unternehmenssteuerbescheide zu drucken, damit die wirtschaftlich Tätigen auch auf diesem Weg informiert werden.
Beachten Sie auch die Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer im Dokument Bekanntgabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer über DIVA II . Sollten Sie Fragen zur Vergabe der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer bzw. der Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundeszentralamt für Steuern.
Freundliche Grüße
Sandra Arnold
DATEV eG
Hallo liebe Frau Arnold,
wir haben jetzt auf DIVAII umgestellt und haben einen Abruf über den Dokumentenkorb gemacht. Nun sind uns 28 W-IdNr. zugestellt worden- mit Datum der letzten 2 Wochen.
Kann ich davon ausgehen, dass es keine in der Vergangenheit gegeben hat, oder werden immer nur rückwirkend 2 Wochen zugestellt?
Sollte es doch vorher schon Mitteilungen gegeben haben, die wir noch nicht abgerufen haben, gibt es eine Möglichkeit an diese heranzukommen, oder müssen wir jetzt auf umsatzsteuerliche Bescheide der Mandanten warten, wo dann die W-IdNr. aufgedruckt ist?!
Ich danke Ihnen.
Patrick Wende
Ein vielleicht wichtiger Hinweis:
Man kann in der VBD eine eMail Adresse hinterlegen etc., aber gleichzeitig in den Vollmachten noch Punkt "Bescheide sollen digital Bescheide gegeben werden" noch NICHT anhaken.
Dann kann man in Ruhe den Prozess für die digitalen Bescheide planen, aber die Wirtschafts-ID Nummern kommen TROTZDEM in den Dokumentenkorb (immer max. 50), wenn man den Abruf startet.
Haben wir durch Zufall herausgefunden und sind momentan ganz glücklich damit (für den Übergang).
Hallo @pwende ,
das Bundeszentralamt für Steuern stellt aktuell alle noch offenen Mitteilungen zur Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 zum elektronischen Abruf bereit. Somit sollten Sie mit der aktuellen Bereitstellungswelle alle für Sie relevanten Mitteillungen zur Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. Prüfen Sie, ob das für die 28 Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Sie erhalten haben, zutreffen kann.
Freundliche Grüße
Sandra Arnold
DATEV eG
Hallo Frau Arnold,
ich habe eigentlich die gleiche Frage wie @pwende, nur war Ihre Antwort an der entscheidenden Stelle nicht ganz präzise.
Auch wir haben (erst jetzt) unsere Rechteverwaltung so angepasst, dass ein Mitarbeiter die digitalen Schreiben abrufen kann (ansonsten verzichten wir noch auf digitale Bescheide, da es noch keine Einheitlichkeit über alle Bundesländer und Steuerarten für den Abruf von Bescheiden gibt).
Somit konnten wir jetzt ca. 200 Schreiben mit der Wirtschafts-ID abrufen. Dies ist aber deutlich weniger als unser Mandantenbestand an Unternehmen.
Die jetzt bereitgestellten Schreiben sind alle von Mitte September bis Anfang Oktober 2025
Sind die früher ergangenen Schreiben - evtl. wegen Zeitablauf - verfallen und können nicht mehr abgerufen werden?
Wie ist in solchen Fällen der Best-Practice-Vorschlag?
Danke und Freundliche Grüße
Bei uns sieht das ähnlich aus. Viele Nummern abgerufen, aber bei weitem noch nicht alle...
Wir warten einfach ab.
Demnächst sollen ja die Wirtschafts-ID Nummern auf den Steuerbescheiden abgedruckt werden, im Zweifel werden die dann nachgetragen in den Stammdaten.
@heikograul schrieb:
Somit konnten wir jetzt ca. 200 Schreiben mit der Wirtschafts-ID abrufen. Dies ist aber deutlich weniger als unser Mandantenbestand an Unternehmen.
Einen Punkt sollte Sie hierbei beachten:
Das Schreiben wird nur für die Mdt. bereitgestellt, die KEINE USt-Id-Nummer haben. Für Mdt. mit USt-ID-Nummer erfolgte die Bekanntgabe nur über eine öffentliche Bekanntmachung (BZSt - Wirtschafts-Identifikationsnummer - Öffentliche Bekanntmachung über die Vergabe und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 1 Absatz 2 i. V. m. § 3 Absatz 1 der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung vom 30. September 2024).
Ich war der Depp, der im Dokumentenkorb den Abruf gemacht hat und nun alle WIdNr. in die Dokumentenablage speichern darf.
Nun kam die Fehlermeldung, dass die Steuer-Leistung angelegt sein muss um den Digitalen Beleg ablegen zu dürfen. Ich habe jetzt die Leistung für die UStE angelegt (obwohl der Mandant als Arzt nicht pflichtig ist) und konnte die Ablage vornehmen.
Ich habe anschließend die UStE wieder gelöscht. Das Dokument ist noch immer in der Dokumentenablage.
Wieso also musste ich diese anlegen?
Hallo @heikograul ,
beachten Sie, dass nur wirtschaftlich Tätige ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. Alle wirtschaftlich Tätigen mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wurden durch eine öffentliche Mitteilung informiert, dass diese auch als Wirtschafts-Identifikationsnummer zu verwenden ist. Prüfen Sie, ob das für die 200 Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer, die Sie erhalten haben, zutreffen kann. Sie sollten auch die entsprechende Anzahl an Ankündigungen per E-Mail bekommen haben.
Im Februar ist für Sie keine Bereitstellung erfolgt, da bei Ihnen zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für den DIVA II-Abruf nicht erfüllt waren. Im Oktober erfolgte die Bereitstellung der Mitteilungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer ggf. auch unabhängig davon, ob Kanzleien am digitalen Verfahren (DIVA II) teilnehmen.
Deshalb sollten Sie jetzt alle für Sie relevanten Mitteillungen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten haben.
Freundliche Grüße
Sandra Arnold
DATEV eG
Hat mich schon vor 20 Tagen aufgeregt. So ein Murks.