Hallo @inesmattick, Sie können den Mandanten zu 01/2022 anlegen und abrechnen. Wie @tbehrens richtig anmerkte, sind keine ELStAM-Anmeldungen mehr für das Vorjahr möglich. Diese können mit dem frühesten Meldebeginn 01.01.2023 gesendet werden. Generell empfehlen wir, mit den Institutionen, wie z.B. Finanzamt und Krankenkassen, Rücksprache zu halten, da Sie über den neuen Mandanten erneute Meldungen absetzen werden. Falls Sie die erneute Datenübermittlung unterbinden wollen, können Sie unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Zusatzeinstellungen in der Registerkarte DÜ den Haken für "Testmandant" setzen.
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