abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Anstellung eines hauptberuflichen Schaustellers

3
letzte Antwort am 21.11.2022 13:52:24 von TN
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
inesmattick
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
234 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

ich habe da mal ein Problem. Wir haben einen Mandanten (Schausteller), der für einen Weihnachtsmarkt einen Kollegen beschäftigen möchte, der selbst auch hauptberuflich als Schausteller arbeitet. Für den Zeitraum des Weihnachtsmarktes 23.11.2021 - 02.01.2022 würde der anzustellende Schausteller nur für den Mandanten arbeiten wollen (im Stand des Mandanten und auf Anweisung des Mandanten). 

Hier steht nun die Frage, ob der Kollege angestellt werden muss wie jeder andere Arbeitnehmer auch oder ob dieser eine Rechnung an den Mandanten für seine erbrachte Arbeitsleistung schreiben kann.

Und noch eine Frage: Wenn er wie ein normaler Arbeitnehmer abgerechnet wird, welche Steuerklasse?

 

Für eure Hilfe danke ich sehr.

 

MfG

Ines Mattick

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 4
220 Mal angesehen
"im Stand des Mandanten und auf Anweisung des Mandanten" klingt nach abhängiger Beschäftigung und somit nach Scheinselbständigkeit, also wohl eher nicht. Falls 110 möglich, keine SV. Bei 101 SV, aber keinen AG-Zuschuss zur fKV/pKV Steuerklasse entsprechend Rückmeldung Elstam
inesmattick
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
213 Mal angesehen

Hallo TN,

 

vielen lieben Dank. Sie haben mir hier sehr geholfen.

Also wird er angemeldet wie alle Arbeitnehmer und Elstam-Daten abrufen - Hauptbeschäftigung.

 

MfG

Ines Mattick

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
191 Mal angesehen
Na ja, es sei denn 110 wäre möglich (kurzfristige Beschäftigung). Gerne 🙂
0 Kudos
3
letzte Antwort am 21.11.2022 13:52:24 von TN
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage