Hallo liebe Community,
ich habe da mal ein Problem. Wir haben einen Mandanten (Schausteller), der für einen Weihnachtsmarkt einen Kollegen beschäftigen möchte, der selbst auch hauptberuflich als Schausteller arbeitet. Für den Zeitraum des Weihnachtsmarktes 23.11.2021 - 02.01.2022 würde der anzustellende Schausteller nur für den Mandanten arbeiten wollen (im Stand des Mandanten und auf Anweisung des Mandanten).
Hier steht nun die Frage, ob der Kollege angestellt werden muss wie jeder andere Arbeitnehmer auch oder ob dieser eine Rechnung an den Mandanten für seine erbrachte Arbeitsleistung schreiben kann.
Und noch eine Frage: Wenn er wie ein normaler Arbeitnehmer abgerechnet wird, welche Steuerklasse?
Für eure Hilfe danke ich sehr.
MfG
Ines Mattick
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo TN,
vielen lieben Dank. Sie haben mir hier sehr geholfen.
Also wird er angemeldet wie alle Arbeitnehmer und Elstam-Daten abrufen - Hauptbeschäftigung.
MfG
Ines Mattick