Hallo liebe Community,
folgender Fall: 1 Mitarbeiter erhält einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Mit diesem fährt der MA nach Hause, um am nächsten Tag zu einem oder mehrere Kunden zu fahren.
Muss hier etwas beachtet werden, zwecks 1 %-Regel und Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte oder gilt diese Fahrt von Arbeitsstätte - Wohnung als Dienstfahrt?
LG
Ines Mattick
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bekommt er den Dienstwagen dauerhaft, oder nur, wenn er am nächsten Tag dann direkt von zu Hause zu den Kunden fahren kann?
Und darf er den Dienstwagen auch für private Fahrten nutzen, oder ist die Nutzung auf die betrieblichen Fahrten begrenzt?
Hallo mhaas,
der Dienstwagen wird nicht dauerhaft überlassen. Privatfahrten sind generell untersagt.
LG
Ines Mattick
Dann ist nichts weiter zu beachten. Die Fahrt zwischen der ersten Tätigkeitsstätte und der Wohnung am Abend vorher ist in ganz eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmens.
Ebenso wie die ggf. am übernächsten Tag stattfindende Fahrt Wohnung/erste Tätigkeitsstätte.