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Vergleichszahlung nach Austritt AN im Vorvorjahr

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letzte Antwort am 21.03.2024 16:55:26 von sue
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inesmattick
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

zum Sachverhalt:

Arbeitsverhältnis endete zum 31.12.2022

Rechtsstreit und Vergleichsurteil vom 29.02.2024

Nachzahlungsbetrag 276,- € Brutto

AG hat Betrag auch Brutto an AN überwiesen

lt. RA ist der Kläger (AN) für die Abführung der Steuern und SV-Beiträge (AN-Anteil) verantwortlich

 

zur Frage: Müssen wir hier noch Meldungen an das Finanzamt und die KK übermitteln? (über LODAS nicht mehr möglich, da Abrechnungsjahr 2022). Oder müssen wir eine haftungsbefreiende Anzeige über nicht durchgeführten Lohnsteuerabzug an das Finanzamt melden?

 

LG

 

Ines M.

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
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Das würde ich mal mit dem Anwalt klären, der sagt, der AN wäre dafür verantwortlich. Der sollte dann ja eine Rechtsgrundlage dafür haben, warum das EStG und das SGB in diesem Fall nicht gelten.

sue
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
35 Mal angesehen

Oder müssen wir eine haftungsbefreiende Anzeige über nicht durchgeführten Lohnsteuerabzug an das Finanzamt melden?

 

LG

 

Ines M.

 

 


Angesichts dieses Minimalbetrages würde ich genau das machen.

SV sollte eh nicht anfallen, da im KJ und VJ keine SV-Tage.

 

Die Aussage des RA ist mMn nicht richtig.

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letzte Antwort am 21.03.2024 16:55:26 von sue
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