Hallo liebe Community,
zum Sachverhalt:
Arbeitsverhältnis endete zum 31.12.2022
Rechtsstreit und Vergleichsurteil vom 29.02.2024
Nachzahlungsbetrag 276,- € Brutto
AG hat Betrag auch Brutto an AN überwiesen
lt. RA ist der Kläger (AN) für die Abführung der Steuern und SV-Beiträge (AN-Anteil) verantwortlich
zur Frage: Müssen wir hier noch Meldungen an das Finanzamt und die KK übermitteln? (über LODAS nicht mehr möglich, da Abrechnungsjahr 2022). Oder müssen wir eine haftungsbefreiende Anzeige über nicht durchgeführten Lohnsteuerabzug an das Finanzamt melden?
LG
Ines M.
Das würde ich mal mit dem Anwalt klären, der sagt, der AN wäre dafür verantwortlich. Der sollte dann ja eine Rechtsgrundlage dafür haben, warum das EStG und das SGB in diesem Fall nicht gelten.
Oder müssen wir eine haftungsbefreiende Anzeige über nicht durchgeführten Lohnsteuerabzug an das Finanzamt melden?
LG
Ines M.
Angesichts dieses Minimalbetrages würde ich genau das machen.
SV sollte eh nicht anfallen, da im KJ und VJ keine SV-Tage.
Die Aussage des RA ist mMn nicht richtig.