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TicketPlusCard für Dezember erst im Folgemonat aufgeladen, wie abrechnen?

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letzte Antwort am 05.01.2026 16:06:26 von GLH
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inesmattick
Aufsteiger
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Hallo liebe Community,

 

Ein Mandant hat für alle seine Arbeitnehmer eine TicketPlusCard i.H.v. 44,- €, die monatlich über den Lohn steuer- und sv-frei abgerechnet wird.

Nun hat der Mandant vergessen, die TicketPlusCards für Dezember rechtzeitig aufzuladen und dies jetzt erst im Januar gemacht.

Müssen hier die TicketPlusCards nun steuer- und sv-pflichtig abgerechnet werden? Der Arbeitnehmer will dann die Kosten (Steuer und SV) übernehmen. Wie muss ich das in LODAS machen? Welche Lohnarten usw.?

 

Vielen Dank für eure Hilfe.

 

Liebe Grüße und allen eine gesundes neues Jahr.

 

Ines Mattick

lohnexperte
Meister
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Hallo @inesmattick ,

 

Sie müssten nun also den Dezember 2025 noch einmal korrigieren und dort den Sachbezug gänzlich herausnehmen. Im Januar 2026 müssten Sie dann den Sachbezug in Höhe von 2 x 44 € = 88 € steuer- und sv-pflichtig abrechnen, um dann im Februar 2026 wieder mit den 44 € steuer- und sv-frei abzurechnen.

 

Ganz ehrlich: Zu den von AG übernommenen SV- und Steuerbeträgen kommen dann noch Ihre Gebühren für Nachberechnungen etc. pp. Um wieviele Mitarbeiter handelt es sich denn?

 

Haben Sie bzw. der Mandant ggf. "Mut zur Lücke"? 😉 Wenn sonst immer regelmäßig die Aufbuchungen monatlich erfolgen und es sich hierbei um einen einmaligen Lapsus handelt, dürfte diese Ausnahme im Rahmen eine SV-Prüfung gar nicht auffallen.

 

Oder Sie/der Mandant werden kreativ: Alternativ rechnen Sie 12/2025 ohne die 44 € ab und ab 01/2026 dann monatlich 50 € (sofern die Obergrenze noch nicht ausgeschöpft ist) oder lassen den Mitarbeitern einmalig zum Geburtstag etwas zukommen.

 

VG

 

 

 

inesmattick
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

 

vielen Dank für deine Infos. Ich werde das mit dem Mandanten besprechen "Mut zur Lücke".

Es handelt sich hierbei nämlich um über 60 Mitarbeiter.

 

Liebe Grüße

 

Ines Mattick

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GLH
Erfahrener
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Würde auch zur Lücke tendieren, insofern es keinen Mini-Jobber betrifft.

Das könnte ggf. Reaktionen hervorrufen, die man nicht möchte. ^^ 

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letzte Antwort am 05.01.2026 16:06:26 von GLH
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