@Lohni1986 schrieb: Es ist trozt mtl. ABrg. als sonstiger Bezug zu bewerten Die Techniker Krankenkasse ist Stand 01.03.2025 gegenteiliger Meinung. Sonstige Bezüge -> 1.1 Zu beachten ist, dass auch in den oben genannten Fällen nur dann von einem sonstigen Bezug auszugehen ist, wenn keine regelmäßige fortlaufende Zahlung besteht. Achtung Monatlich gezahltes Weihnachtsgeld ist kein sonstiger Bezug Erhalten Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Tantiemen monatlich und nicht als zusätzliche Jahresvergütung, sind diese zusammen mit den übrigen regelmäßig zu beanspruchenden Lohnbestandteilen als laufender Arbeitslohn zu versteuern.
... Mehr anzeigen