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VDB - Vollmachten wie übermitteln

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letzte Antwort am 05.02.2021 12:28:07 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

 

folgender Sachverhalt:

Ehepaar 2020 geheiratet und Mann zusätzlich Gewerbe angemeldet (Steuernummer für beide hat das FA schon mitgeteilt) . Die StE der Vorjahre müssen aber auch noch erstellt werden.

Ich habe jetzt dem Ehemann eine ZMSD gegeben und für die Vorjahre der Frau eine extra ZMSD-Nummer. 

Jetzt habe ich den Ehemann mit seiner ZMSD und der Steuernummer in der VDB angelegt und die Ehefrau mit Ihrer ZMSD aber ohne Steuernummer angelegt, da ich ja davon ausgehe, dass sie für die Vorjahre ja eine andere Steuernummer bekommt (Einzelveranlagung). Wenn ich den Mann jetzt aber übermittel, wird mir ja seine Vollmacht abgewiesen, da die der Ehefrau ja fehlt. logisch.

 

Meine Idee wäre jetzt, ich muss jetzt die Vollmacht Mann und Frau mit der gleichen ZMSD und Steuernummer übermitteln und eine Vollmacht, nur von der Frau mit ihrer ZMSD und ohne Steuernummer.

Funktioniert das bzw. wäre das richtig? Habe bedenken das es Probleme geben könnte, dass die Frau dann 2x übermittelt wird (nur einmal mit und einmal ohne Steuernummer)

 

 

stefans
Fortgeschrittener
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Moin,

 

für die VDB ist insbesondere die Identifikationsnummer wichtig.

 

Es ist richtig, dass Sie für beide jeweils eine eigene ZMSD vergeben haben.

 

Für beide erfassen Sie die jeweils Ihnen bekannten Identifikationsnummer und die Ihnen aktuell gemeinsam vorliegenden Steuernummern und senden beide ZMSD am gleichen Tag an die VDB.

 

In der ZMSD des Ehemanns fügen Sie die Ehefrau als Adressat aus der bestehende ZMSD der Ehefrau zu. Sie sollten die Ehefrau nicht neu/ doppelt als "nur Ehefrau" anlegen.

 

Wenn die Ehefrau eine eigene Einzelveranlagungs-Steuernummer bekommt, dann können Sie das problemlos über die VDB aktualisieren.

 

Beste Grüße

 

Stefan

einmalnoch
Experte
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Es muss ohnehin für jeden Ehegatten eine Vollmacht in der Datenbank angelegt werden. Die Vollmacht gilt für die natürliche Person und wird aus dem mit dem Mandat (von Ihnen als ZMSD Nummer bezeichnet) heraus aufgerufen. Die Trennung von Mandat und Adressat ist insoweit wichtig als das beim Ehemann (in Ihrem Fall) im Mandat auch ein Einzelunternehmen geführt wird. Die Funtion im Mandat zur Anlage (der Link ist unterhalb der nat. Person = Adressat) der Vollmacht fragt jetzt die Daten des Adressaten ab und übernimmt die Daten zum Finanzamt auch aus dem Bereich "Unternehmen" des Mandats für das Blatt "Zusatzangaben" (wichtig für die Abfrage des Steuerkontos).

 

Bei der Ehefrau läuft es genauso ab. Die Finanzverwaltung legt für die Vorjahre die Verknüpfung über die ID an, die für die Jahre vor der Ehe abgegebenen Steuererklärungen sind daher unabhängig von der zu vergebenden Steuernummer.

 

Interessant wird die Sache erst, wenn während der Ehe eine Einzelveranlagung gewählt wird. Dann bekommt der EM, die EF und für die Zusammenveranlagung die Eheleute je eine Steuernummer. Wohin mit der dritten Nummer? DATEV drückt sich da ja nun seit vielen Jahren um eine Lösung herum. Digitalisierung mit Papier und Bleistift.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
einmalnoch
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@stefans, Sie waren schneller.😉

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
Gelöschter Nutzer
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Vielen Dank, für schnellen Antworten 🤗.

 

Noch eine andere Frage, kann ich mir irgendwo anzeigen lassen, ob und welche Vollmachten für ein bestimmtes Jahr schon abgerufen wurden?

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einmalnoch
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

Vielen Dank, für schnellen Antworten 🤗.

 

Noch eine andere Frage, kann ich mir irgendwo anzeigen lassen, ob und welche Vollmachten für ein bestimmtes Jahr schon abgerufen wurden?


In der VDB kennt die Vollmacht eigentlich nur 2 Zustände, angelegt und übermittelt. Um Anlage, Übermittlung und Eingang bei der Finanzverwaltung im Arbeitsplatz zu sehen kann die Schnellinfo "Stammdaten" verwendet werden.

 

Der Abruf von VaSt Daten wird über das ESt Programm verwaltet, Abrufe von dritter Seite werden nicht von der Finanzverwaltung übertragen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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Gelöschter Nutzer
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Hatte gedacht, unter UNSERE KANZLEI - ESt, aber da gibt es nur die Spalte VDB-Infos liegen vor und noch zig tausend andere Spalten aber keine wo hinterlegt wird, wann für z.B. 2019 abgerufen/geholt wurde. Auf eine Spalte würde es ja dann auch nicht mehr ankommen 😜

 

VDB.PNG

 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

die Vollmacht selbst ist ja nur die Berechtigung. Und in der VdB wird der eigentliche Abruf ja nicht gespeichert.

 

Sie können aber im Programm Steuerkonto Online sehen, welche VASt-Daten abgerufen wurden.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Gelöschter Nutzer
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Hallo,

 

super, sowas habe ich gemeint. Bin nur nicht drauf gekommen 🤓.

 

Ein schönes Wochenende

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letzte Antwort am 05.02.2021 12:28:07 von Gelöschter Nutzer
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