Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Also müssen nur die Angaben zur privaten KV, in unserem Fall zur freiwillig gesetzlichen KV angelegt sein und bei Angaben zur Lohnsteuerberechnung bezgl. Vorsorgepauschale den Haken bei "AN leistet Beiträge zur inländischen KV" sollte aktiviert sein? Dann ergibt sich zwar eine geringer Lohsteuer aber m.E. aber trotzdem im Verhältnis zum VJ noch zu hoch: 2020 = 618,84 € 2021 = 739,75 € Kann das richtig sein?
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