Hallo, wenn AN auf die Auszahlung verzichten, gewähren Sie damit z.B. ihrem Arbeitgeber ein Darlehen oder ähnliches. Damit kann keine LSt gespart werden. Wenn AN auf die Abrechnung ihrer Bezüge verzichten, müssen Sie das z.B. mit UU (unbezahltem Urlaub) im Kalender darstellen. Dann entsteht automatisch keine abzuführende LSt für diese AN. Wenn das über einen Monat andauert, bitte auch die Konsequenzen für die AN in der Krankenversicherung mit überprüfen, soweit sie nicht privat versichert oder befreit sind. Gruß C. Rohwäder
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