@xyzmic schrieb: Bezeichne die Leistung als " Fake ESt", damit nicht aus versehen die ESt abgegeben wird oder dort Daten eingegeben werden. Ich würde den Datenbestand unter ESt nur im Bereich der Anlage V ausfüllen. Alles andere bleibt blank. Somit ist auf keinen Fall die Datenübermittlung möglich. Einzig die Steuernummer und das FA könnte man korrekt erfassen um über ESt NUR die Belegnachreichnung durch zu führen. Schade, dass MeineSteuern auch bei der Anlage KAP nicht optimiert wurde für alle Felder in den Formularen oder mehrere Ordner sowie Unterordner angelegt werden können Allgemein zu Meine Steuern und die Übernahme in die ESt. Diese Woche habe ich herausgefunden, dass man Belege nicht nur über die Erfassung einem Feld der ESt zuordnen kann. Viel mehr kann man auch den Beleg direkt auf ein Feld in der ESt ziehen oder einzelne Werte in Berechnung innerhalb des Belegs erfassen und anschließend die Summe oder die einzelnen Werte der Berechnung auf ein Feld der ESt ziehen. Ebenfalls ist es möglich, wenn Datev einen Wert im Beleg erkannt hat, diese auf ein Feld der ESt zu Ziehen. Werden nacheinander auf diesen Weg mehrere Werte auf ein Feld gezogen, summiert ESt automatisch auf. Diese Vorgehen ist super praktisch bei der Anlage EÜR, welche nicht in der Belegeerfassung ausgewählt werden kann. Oder auch bei anderen Feldern, bei dennen man nicht lange in der Erfassung nach suchen muss. Nach dieser Erkenntnis habe ich vorallem kleine EÜRs nur noch über diesen Weg gelöst. Ging Super.
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