Hallo zusammen, mir ist heute folgender Fehler im Einkommensteuerprogramm aufgefallen: Die Tochter meiner Mandanten hat im Mai 2020 ihre Ausbildung beendet. Die Eltern haben in 2020 noch Kindergeld für die Monate Januar bis Mai 2020 (5 Monate je 204,00 € = 1.020,00 €, also 510,00 € je Elternteil) bezogen. In der Anlage Kind habe ich den Anspruch auf Kindergeld mit 510,00 € je Elternteil eingetragen und für den Steuerpflichtigen und die Ehefrau jeweils folgende Hinweismeldung erhalten: "Der erfasste Anspruch auf Kindergeld entspricht nicht dem berechneten maßgebenden Anspruch auf Kindergeld in Höhe von 660 EUR. Prüfen Sie die Eingaben." Das Programm hat also den Kinderbonus von 300,00 € (150,00 € je Elternteil) in voller Höhe einbezogen. Der Kinderbonus wurde aber nur für Kinder ausgezahlt, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld bestand. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten, und zwar im September 2020 in Höhe von 200 € und im Oktober 2020 in Höhe von 100 €. In meinem Fall endete der Kindergeldbezug aber im Mai 2020, so dass kein Anspruch auf den Kinderbonus bestand.
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