Hat die Bankbuchung denn eine Auswirkung auf die Kostenrechnung oder wieso muss die Bankbuchung auch nochmal mit den Kostenstellen versehen werden? Aus dem o. g. Dokument: "Relevante Konten, die aufgelöst werden müssen: Bilanzierer: Um Jahresabschlussauswertungen nach Sphären korrekt aufzubereiten, lösen Sie die Sphäre 9 Sammelposten für GuV-Konten auf." Beudetet das, dass ich die Buchung "Kreditor an Bank" nicht auflösen muss, da ja bereits die zuvor erfasste kreditorische Buchung mit den korrekten KOST1-Werten erfasst wurde?!
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