Liebe Community,
wir haben kürzlich MyDATEV Kommunikation zur Freizeichnung eingeführt. Leider kommt es gelegentlich zu Verwechslungen mit DATEV Meine Steuern – trotz Anleitung und Hinweisen per E-Mail laden einige Mandanten ihre Einkommensteuerbelege versehentlich in MyDATEV Kommunikation hoch.
Wie geht ihr mit diesem Problem um?
Habt ihr Maßnahmen getroffen, um solche Fehlanwendungen zu vermeiden?
Außerdem interessiert uns:
Ist seitens DATEV vorgesehen, dass die Rechte für einzelne Funktionen (z. B. Freizeichnung vs. Belegupload) getrennt vergeben werden können?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Hallo @Jonas62,
Vielen Dank für den Hinweis zur Nutzung von MyDATEV Kommunikation.
Es kann bei der parallelen Nutzung von MyDATEV Kommunikation und DATEV Meine Steuern zu Verwechslungen kommen, insbesondere bei der Auswahl des Belegspeichers im Zuge des Uploads.
Wenn ein Mandant seine Steuerbelege in MyDATEV Kommunikation hochgeladen hat, steht Ihnen in MyDATEV Kommunikation die Funktion "Senden an" zur Verfügung, um die Dokumente nach DATEV Meine Steuern zu kopieren.
Für die Freigabe in MyDATEV Kommunikation kann eine explizite Berechtigung vergeben werden.
Nach aktuellem Stand ist nicht geplant, den Upload in den Kollaborationsanwendungen über eine Berechtigung zu steuern, um dem Kollaborationsszenario zwischen Mandant:innen und Kanzleien gerecht zu werden.