Hallo zusammen,
der Mandant besitzt 1 (!) Wohnungs- und Teileigentum in einem Haus. Dieses eine Wohnungs- und Teileigentum umfasst 3 Wohnungen und 2 Büroeinheiten, die alle jeweils räumlich getrennt sind. Die Grundflächen der Büros ist insgesamt größer als die der Wohnungen. Für dieses Eigentum gab es immer nur 1 Einheitswertaktenzeichen.
Frage: Wie ist dieses Eigentum nach dem Bundesmodell der neuen Grundsteuer zu bewerten? Liegen 1, 2 oder insgesamt 5 wirtschaftlichen Einheiten vor? Im Anwendungserlass zum BewG A 249.5 Abs. 3 ist davon die Rede, dass mehrere Wohnungen mehrere Wirtschaftliche Einheiten darstellen. Dann wird auf ein BFH Urteil von 1990 verwiesen. In diesem Urteil geht es aber um mehrere Wohnungen, die auch mehrere Wohneigentumsrechte darstellen (in unserem Fall nur 1 Recht!). Sind die Fälle vergleichbar? Hat jemand so etwas ähnliches schonsam gehabt? Geht um die Frage, ob es Sinn macht, eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung zu beantragen, da die Grundsteuer bezogen auf die Wohnungen im Ertragswertverfahren erheblich geringer wäre.
Danke,
Durch @Dirk_Jendritzki in den Bereich Grundsteuer verschoben.
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