Hallo Herr Bär, wenn in den Posteingang in 2023 keine VZ-Bescheide für 2024 unter "2024" ablegbar sind, korumpiert dieser Malus das System. Erschwerend kommt hinzu, dass im Posteingang das künftige Jahr überhaupt nicht anlegbar ist. So habe ich, wenngleich eine geringe Anzahl von VZ-Bescheiden für 2024, die bereits 2023 ergangen sind und musste eine Notiz führen, dass ich später die Jahreszahlen in MSt ergänze. Das geht so nicht. Im Belegbereich Einkommensteuer nicht das Folgejahr automatisch anzulegen, ist ebenfalls eine große Schwäche. Mir ist bewusst, dass "leere" Jahre auch Speicher und Verwaltung kosten, aber wenn bspw. in 2022 Belege abgelegt wurde, sollte zumindest das Folgejahr 2023 automatisch angelegt werden. Sollte bspw. 2022 kein Beleg vorhanden sein, kann auf die Anlage des Folgejahres verzichtet werden. So könnnte man dies recht einfach lösen und ist sicherlich möglich. Ich hatte jetzt schon eine Handvoll Anrufe, weil Mandanten nicht wussten, dass Sie das "Ablagejahr 2023" gesondert anlegen müssen. Ja, Herr Bär, Sie sollten die Arbeitsabläufe bei den Planungen für Kanzlei- und Mandantenseite etwas genauer mit einbeziehen. Es mag eine Kleinigkeit sein, aber kleine Unzulänglichkeiten summieren sich und wir wissen: "Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile", was natürlich auch im Negativen gilt. Vielen Dank für eine Überprüfung dieser Routinen. Ich nehme an, dass Posteingang und der Steuerbereich in MSt technisch zwei getrennte Bereiche sind, womit eine Kopplung ggf. schwierig sein kann; nicht jedoch in der Anwendung die Jahresvorbelegung automatisiert zu gestalten. Vielen Dank.
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